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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE13782/12-10306299090

Nach den Antragsangaben handelt es sich um lebende Krebstiere (Crustacea) der Gattung Petrolisthes mit den entsprechenden Arten aus der Familie der Porzellankrebse (Porcellanidae), die der Teilordnung der Mittelkrebse (Anomura) zugerechnet werden. Die vorgesehene Verwendung zu Zierzwecken in Aquarien steht einer Einreihung in das Kapitel 03 nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich nicht um Krabben. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere, lebend, andere als in den Unterpositionen (HS) 0306 21 bis 0306 27 genannt, keine Süßwasserkrebse oder Krebstiere der Peurullus Arten; hier: Lebende Tiere der Gattung Petrolisthes aus der Familie der Porcellanidae".

DE14316/12-10306299090

Nach den Antragsangaben handelt es sich um lebende Krebstiere (Crustacea) der Gattung Stenopus mit den entsprechenden Arten aus der Familie der Scherengarnelen (Stenopodidae), die der Teilordnung der Stenopodidea zugerechnet werden. Die vorgesehene Verwendung zu Zierzwecken in Aquarien steht einer Einreihung in das Kapitel 03 nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich nicht um Garnelen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere, lebend, andere als in den Unterpositionen (HS) 0306 21 bis 0306 27 genannt, keine Süßwasserkrebse oder Krebstiere der Peurullus Arten; hier: Lebende Tiere der Gattung Stenopus aus der Familie der Stenopodidae".

DE13780/12-10306299090

Nach den Antragsangaben handelt es sich um lebende Krebstiere (Crustacea) der Gattung Neopetrolisthes mit den entsprechenden Arten aus der Familie der Porzellankrebse (Porcellanidae), die der Teilordnung der Mittelkrebse (Anomura) zugerechnet werden. Die vorgesehene Verwendung zu Zierzwecken in Aquarien steht einer Einreihung in das Kapitel 03 nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich nicht um Krabben. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere, lebend, andere als in den Unterpositionen (HS) 0306 21 bis 0306 27 genannt, keine Süßwasserkrebse oder Krebstiere der Peurullus Arten; hier: Lebende Tiere der Gattung Neopetrolisthes aus der Familie der Porcellanidae".

DE13783/12-10306299090

Nach den Antragsangaben handelt es sich um lebende Krebstiere (Crustacea) der Gattung Porcellana mit den entsprechenden Arten aus der Familie der Porzellankrebse (Porcellanidae), die der Teilordnung der Mittelkrebse (Anomura) zugerechnet werden. Die vorgesehene Verwendung zu Zierzwecken in Aquarien steht einer Einreihung in das Kapitel 03 nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich nicht um Krabben. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere, lebend, andere als in den Unterpositionen (HS) 0306 21 bis 0306 27 genannt, keine Süßwasserkrebse oder Krebstiere der Peurullus Arten; hier: Lebende Tiere der Gattung Porcellana aus der Familie der Porcellanidae".

DE13784/12-10306299090

Nach den Antragsangaben handelt es sich um lebende Krebstiere (Crustacea) der Gattung Porcellanella mit den entsprechenden Arten aus der Familie der Porzellankrebse (Porcellanidae), die der Teilordnung der Mittelkrebse (Anomura) zugerechnet werden. Die vorgesehene Verwendung zu Zierzwecken in Aquarien steht einer Einreihung in das Kapitel 03 nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich nicht um Krabben. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Krebstiere, lebend, andere als in den Unterpositionen (HS) 0306 21 bis 0306 27 genannt, keine Süßwasserkrebse oder Krebstiere der Peurullus Arten; hier: Lebende Tiere der Gattung Porcellanella aus der Familie der Porcellanidae".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI