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1 Ergebnisse für "0307398090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

030739809080andere6%
DEBTI7942/21-10307498090

Nach den Antragsangaben und den vorliegenden Abbildungen handelt es sich um getrocknete, gesalzene Kalmare der Art Dosidicus gigas. Die Ware ist in Folie eingeschlagen und in einem Karton mit einem Gewicht von 5 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um getrocknete, gesalzene, nicht geräucherte Weichtiere, Kalmare der Art Dosidicus gigas.

DEBTI23616/24-10305498090

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Produktdatenblatt handelt es sich bei dem als "Bonitoflocken Katsuobushi Art.Nr. 80143" bezeichneten Erzeugnis um geräuchertes und getrocknetes Fischfleisch von Fischen der Art Katsuwonus pelamis (Echter Bonito) in Flocken ohne weitergehende Bearbeitung. Eine Zubereitung oder Haltbarmachung im Sinne des Kapitels 16 liegt nicht vor. Die Bonitoflocken sind zu 200 Gramm in Kunststoffbeuteln verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, geräuchert, von anderen Fischen als in den TARIC-Codes 0305 4100 10 bis 0305 4980 60 genannt".

DEBTI25958/21-10305498090

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Produktdatenblatt handelt es sich bei dem als "Bonitoflocken Katsuobushi Art.Nr. 80143" bezeichneten Erzeugnis um geräuchertes und getrocknetes Fischfleisch von Fischen der Art Katsuwonus pelamis (Echter Bonito) in Flocken ohne weitergehende Bearbeitung. Eine Zubereitung oder Haltbarmachung im Sinne des Kapitels 16 liegt nicht vor. Die Bonitoflocken sind zu 200 Gramm in Kunststoffbeuteln verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fische, geräuchert, von anderen Fischen als in den TARIC-Codes 0305 4100 10 bis 0305 4980 60 genannt".

DEBTI18575/21-10307990090

Nach den Antragsangaben handelt es sich um ein getrocknetes, für die menschliche Ernährung geeignetes Pulver/Mehl von Weichtieren der Art Perna canaliculus (Grünlippmuschel). Das grünliche Grünlippmuschelpulver (Art.-Nr.75850 u. 75851) ist in Gebindegrößen mit einem Inhalt von 20 kg bzw. 25 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein genießbares Mehl/Pulver von Weichtieren der Gattung Perna.

DEBTI24697/19-10305498090

Nach den Antragsangaben und den vorliegenden Abbildungen handelt es sich um getrocknete, gesalzene Kalmare der Art Dosidicus gigas. Die Ware ist in Folie eingeschlagen und in einem Karton mit einem Gewicht von 5 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um getrocknete, gesalzene, nicht geräucherte Weichtiere, Kalmare der Art Dosidicus gigas.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI