Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

0 Ergebnisse für "0307591000"

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

AT2015/0001750307591000

Tiefgekühlte Mischung von Meeresfrüchten, bestehend aus ganzen, rohen Oktopoden (Kraken), blanchierten Tintenfischringen, einer Surimizubereitung, schalenlosen, rohen Teppichmuscheln, rohen Garnelen ohne Panzer und gekochten, schalenlosen Miesmuscheln; aufgemacht in einem luftdicht verschlossenen Kunststoffbeutel mit eingeschweisstem Etikett zu 1000 g; das Erzeugnis muss vor dem Verzehr noch gegart werden.

DE16483/10-10307591000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen so genannten Meeresfrüchtecocktail, der aus folgenden jeweils gefrorenen und glasierten Erzeugnissen besteht: - 25 % rohe bzw. blanchierte Streifen von Kalmaren der Gattung Loligo (Pos. 0307) - 35 % roher bzw. blanchierter Oktopus der Gattung Octopus (Pos. 0307) - 10 % rohe bzw. blanchierte Garnelen der Art Penaeus vannamei (Pos. 0306) - 30 % gekochtes Muschelfleisch der Art Paphia undulata (Pos. 1605) Der Charakter der Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (1 kg Kunststoffbeutel) wird gewichtsmäßig durch die Bestandteile der Position 0307 bestimmt. Innerhalb der Position 0307 überwiegt der Weichtieranteil von Kraken (Oktopus) gegenüber den Kalmarstreifen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um rohe, gefrorene Weichtiere (Kraken der Octopus Arten).

DEHH/50/05-10307591000

Nach Antragsangaben besteht die sog. Meeresfrüchtemischung aus folgenden Erzeugnissen: - 35 % roher, geschnittener Krake der Gattung Octopus (Pos. 0307) - 30 % gekochtes Muschelfleisch der Art Paphia undulata (Pos. 1605) - 25 % rohe Tintenfischstreifen der Gattung Sepia und rohe Kalmarstreifen der Gattung Loligo (Pos. 0307) - 10 % gekochte, geschälte Garnelen der Gattung Penaeus (Pos. 1605). Die Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf besteht somit zu 60 % aus Erzeugnissen des Kapitels 03. Charakterbestimmend sind die gewichtsmäßig vorherrschenden rohen und gefrorenen Krakenanteile der Gattung Octopus. Die Ware ist aufgemacht in einem klarsichtigen Kunststoffbeutel mit folgendem Etikett (auszugsweise): "Frutti di Mare, tiefgefroren, Produziert in Thailand, Füllgewicht 1.000 g, Abtropfgewicht 800g".

DEHH/863/04-10307591000

"Seafood - Cocktail" Nach Angaben der Antragstellerin ist der Meeresfrüchtecocktail in Kunststoffbeuteln zu 1 kg verpackt und besteht aus folgenden gefrorenen und glasierten Erzeugnissen: - 25 % rohe bzw. blanchierte Streifen von Kalmaren der Gattung Loligo (Pos. 0307) - 35 % roher bzw. blanchierter Oktopus der Gattung Octopus (Pos. 0307) - 10 % rohe bzw. blanchierte Garnelen der Art Penaeus vannamei (Pos. 0306) - 30 % gekochtes Muschelfleisch der Art Paphia undulata (Pos. 1605) Die Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf besteht zu 70 % aus Erzeugnissen des Kapitels 03. Charakterbestimmend ist hier der Weichtieranteil an Oktopus.

DEHH/1815/08-10307910000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um lebende Tiere (hier: Scheibenanemonen der Gattung Rhodactis) für die Seewasseraquaristik, die auf einem aus dem Meer stammenden Untergrund (z.B. Steine oder tote Korallenbruchstücke) wachsen. Es handelt sich dabei um Tiere aus der Klasse der Blumentiere (Anthozoa), die zolltariflich zu den wirbellosen Wassertieren gezählt werden. Der Untergrund, auf dem die wirbellosen Wassertiere wachsen, kann von toten Steinkorallen (Korallenstücke bzw. Fragmente von gebrochenen, fingerähnlichen Korallen) der Ordnung Scleractinia stammen. Die Ordnung Scleractinia ist in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen im Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels erfasst.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI