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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE10072/12-10307910090

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um lebende Muscheln der Gattungen Corbicula, Lima und Limaria mit ihren entsprechenden Arten und Unterarten. Die Muscheln sind für die Haltung zu Zierzwecken in Aquarien vorgesehen, was eine Einreihung in das Kapitel 03 nicht ausschließt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, andere als in den Unterpositionen 0307 11 bis 0307 81 genannt, andere als die Gemeine Wellhornschnecke (Buccinum undatum)".

DE3906/12-10307910090

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um lebende Seewasser Zierschnecken mit Gehäuse der folgenden Gattungen mit ihren entsprechenden Arten und Unterarten: Colubraria Lambis Nassarius Nerita Strombus Tectus Trochus Turbo. Die Schnecken sind für die Haltung zu Zierzwecken in Aquarien vorgesehen, was eine Einreihung in das Kapitel 03 nicht ausschließt. Die Art Strombus gigas innerhalb der Gattung Strombus ist in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen im Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels erfasst. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Lebende Weichtiere, andere als in den Unterpositionen 0307 11 bis 0307 81 genannt, andere als die Gemeine Wallhornschnecke (Buccinum undatum)".

DE3907/12-10307910090

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um lebende Meer-/ Seewasser Zierschnecken ohne Gehäuse (Nacktschnecken) der Gattungen Aeolidiella, Dermatobranchus, Hexabranchus und Pleurobranchus mit ihren entsprechenden Arten und Unterarten. Die Schnecken sind für die Haltung zu Zierzwecken in Aquarien vorgesehen, was eine Einreihung in das Kapitel 03 nicht ausschließt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Lebende Weichtiere, andere als in den Unterpositionen 0307 11 bis 0307 81 genannt, andere als die Gemeine Wallhornschnecke (Buccinum undatum)".

DEHH/1815/08-10307910000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um lebende Tiere (hier: Scheibenanemonen der Gattung Rhodactis) für die Seewasseraquaristik, die auf einem aus dem Meer stammenden Untergrund (z.B. Steine oder tote Korallenbruchstücke) wachsen. Es handelt sich dabei um Tiere aus der Klasse der Blumentiere (Anthozoa), die zolltariflich zu den wirbellosen Wassertieren gezählt werden. Der Untergrund, auf dem die wirbellosen Wassertiere wachsen, kann von toten Steinkorallen (Korallenstücke bzw. Fragmente von gebrochenen, fingerähnlichen Korallen) der Ordnung Scleractinia stammen. Die Ordnung Scleractinia ist in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen im Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels erfasst.

DEHH/1816/08-10307910000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um lebende Tiere (hier: Weichkorallen der Gattung Cladiella) für die Seewasseraquaristik, die auf einem aus dem Meer stammenden Untergrund (z.B. Steine oder tote Korallenbruchstücke) wachsen. Es handelt sich dabei um Tiere aus der Klasse der Blumentiere (Anthozoa), die zolltariflich zu den wirbellosen Wassertieren gezählt werden. Der Untergrund, auf dem die wirbellosen Wassertiere wachsen, kann von toten Steinkorallen (Korallenstücke bzw. Fragmente von gebrochenen, fingerähnlichen Korallen) der Ordnung Scleractinia stammen. Die Ordnung Scleractinia ist in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen im Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels erfasst.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI