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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE10072/12-10307910090

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um lebende Muscheln der Gattungen Corbicula, Lima und Limaria mit ihren entsprechenden Arten und Unterarten. Die Muscheln sind für die Haltung zu Zierzwecken in Aquarien vorgesehen, was eine Einreihung in das Kapitel 03 nicht ausschließt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, auch ohne Schale, lebend, andere als in den Unterpositionen 0307 11 bis 0307 81 genannt, andere als die Gemeine Wellhornschnecke (Buccinum undatum)".

DE3906/12-10307910090

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um lebende Seewasser Zierschnecken mit Gehäuse der folgenden Gattungen mit ihren entsprechenden Arten und Unterarten: Colubraria Lambis Nassarius Nerita Strombus Tectus Trochus Turbo. Die Schnecken sind für die Haltung zu Zierzwecken in Aquarien vorgesehen, was eine Einreihung in das Kapitel 03 nicht ausschließt. Die Art Strombus gigas innerhalb der Gattung Strombus ist in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen im Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels erfasst. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Lebende Weichtiere, andere als in den Unterpositionen 0307 11 bis 0307 81 genannt, andere als die Gemeine Wallhornschnecke (Buccinum undatum)".

DE3907/12-10307910090

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um lebende Meer-/ Seewasser Zierschnecken ohne Gehäuse (Nacktschnecken) der Gattungen Aeolidiella, Dermatobranchus, Hexabranchus und Pleurobranchus mit ihren entsprechenden Arten und Unterarten. Die Schnecken sind für die Haltung zu Zierzwecken in Aquarien vorgesehen, was eine Einreihung in das Kapitel 03 nicht ausschließt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Lebende Weichtiere, andere als in den Unterpositionen 0307 11 bis 0307 81 genannt, andere als die Gemeine Wallhornschnecke (Buccinum undatum)".

DEBTI18575/21-10307990090

Nach den Antragsangaben handelt es sich um ein getrocknetes, für die menschliche Ernährung geeignetes Pulver/Mehl von Weichtieren der Art Perna canaliculus (Grünlippmuschel). Das grünliche Grünlippmuschelpulver (Art.-Nr.75850 u. 75851) ist in Gebindegrößen mit einem Inhalt von 20 kg bzw. 25 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein genießbares Mehl/Pulver von Weichtieren der Gattung Perna.

DEBTI25123/20-10307920090

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohes, tiefgefrorenes Fleisch von Muscheln der Gattung Zygochlamys (Zygochlamys patagonica). Das Muschelfleisch (sog. Scallops) ist in Polybeuteln (Nettogewicht 1 kg) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um rohe, tiefgefrorene Weichtiere der Gattung Zygochlamys.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI