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1 Ergebnisse für "0307990000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

030799000080andere6%
DE4018/17-10307990000

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorliegenden Unterlagen handelt es sich um ein getrocknetes, für die menschliche Ernährung geeignetes Pulver/Mehl von Weichtieren der Art Perna canaliculus (Grünlippmuschel). Das grünliche Grünlippmuschelpulver (Art.-Nr. 75850) ist lt. Antragsangaben in 20 kg Kartons verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein genießbares Pulver von Weichtieren der Gattung Perna.

DEBTI18575/21-10307990090

Nach den Antragsangaben handelt es sich um ein getrocknetes, für die menschliche Ernährung geeignetes Pulver/Mehl von Weichtieren der Art Perna canaliculus (Grünlippmuschel). Das grünliche Grünlippmuschelpulver (Art.-Nr.75850 u. 75851) ist in Gebindegrößen mit einem Inhalt von 20 kg bzw. 25 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein genießbares Mehl/Pulver von Weichtieren der Gattung Perna.

DEBTI28455/17-10307990090

Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorliegenden Unterlagen handelt es sich um ein getrocknetes, für die menschliche Ernährung geeignetes Pulver/Mehl von Weichtieren der Art Perna canaliculus (Grünlippmuschel). Das grünliche Grünlippmuschelpulver (Art.-Nr. 75850) ist lt. Antragsangaben in 20 kg Kartons verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein genießbares Pulver von Weichtieren der Gattung Perna.

DE4124/16-10307998000

Nach den Angaben der Antragstellerin, den vorgelegten Unterlagen und der vorgelegten Warenprobe (Art.-Nr. 75850; Charge 6003196001) handelt es sich um ein getrocknetes, für die menschliche Ernährung geeignetes Pulver/Mehl von Weichtieren der Art Perna canaliculus (Grünlippmuschel). Das grünliche Grünlippmuschelpulver ist lt. Antragsangaben in 20 kg Kartons verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein genießbares Pulver von Weichtieren.

DE18453/13-10307998000

Nach den Angaben der Antragstellerin, den vorgelegten Unterlagen und der Warenprobe handelt es sich um ein gefriergetrocknetes, für die menschliche Ernährung geeignetes Pulver/Mehl von Weichtieren der Art Perna canaliculus (Grünlippmuschel). Das grünliche Pulver ist lt. Antragsangaben in 20/25 kg Kartons verpackt und zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel bestimmt. Die Einreihung setzt voraus, dass es sich nach der grenzveterinärrechtlichen Beurteilung zum Zeitpunkt der Einfuhr um ein für die menschliche Ernährung geeignetes (genießbares) Erzeugnis handelt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein genießbares Pulver von Weichtieren.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI