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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE14270/15-10307991190

Nach den Antragsangaben handelt es sich um tiefgefrorene, rohe Tuben von Kalmaren der Art Illex argentinus. Die Kalmartuben sind in Beuteln mit einem Gewicht von 1 kg abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um rohe, gefrorene Weichtiere der Art Illex argentinus (Kalmar), andere als Kalmare der Gattungen Ommastrephes, Loligo, Nototodarus und Sepioteuthis, andere als in den Codenummern 0307 9911 10 0 und 0307 9911 20 0 genannt.

DE13188/13-10307991190

Nach den Antragsangaben und dem ergänzend vorgelegten Warenmuster handelt es sich um tiefgefrorene, rohe und gereinigte Tuben von Kalmaren der Art Illex argentinus sowie deren vordere Kopfbereiche mit den Fangarmen, welche vorne in die ausgenommenen Tuben wieder hineingesteckt wurden. Die Waren sind in einer mit einer Folie verschlossenen Kunststoffschale (Gewichtsangabe: 500 g netto) für den Einzelverkauf aufgemacht . Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, gefroren, andere als in den Unterpositionen (HS) 0307 11 bis 0307 91 genannt, Illex spp., nicht zur Verarbeitung bestimmt".

DE13189/13-10307991190

Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um tiefgefrorene, rohe, gereinigte und glasierte Tuben von Kalmaren der Art Illex argentinus. Die Kalmartuben sind in luftdicht verschlossenen Kunststoffbeuteln (Gewichtsangabe: Netto: 1000 g / Abtropfgewicht 900 g) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, gefroren, andere als in den Unterpositionen (HS) 0307 11 bis 0307 91 genannt, Illex spp., nicht zur Verarabeitung bestimmt".

DE5231/16-10307991790

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, gesalzene und tiefgefrorene Scheiben von Tintenfischen der Art Sepia pharaonis. Die als "Sepia Topping Premium (Art. 4954)" bezeichnete Ware ist zur Verwendung als Lebensmittel (z.B. Sushi-Topping) bestimmt. Jeweils 20 Scheiben sind zusammen auf einem Tray aus Kunststoff aufgemacht und in einem Beutel aus Kunststoff verpackt (Nettogewicht 160 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, gefroren, gesalzen, andere als in den Codenummern 0307 1110 10 0 bis 0307 9917 31 0 genannt; hier: Tintenfische der Art Sepia pharaonis".

DE5230/16-10307991790

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, einfach enthäutete, gesalzene und tiefgefrorene Scheiben von Tintenfischen der Art Sepia pharaonis. Die als "Sepia Topping Supreme (Art. 4949)" bezeichnete Ware ist zur Verwendung als Lebensmittel (z.B. Sushi-Topping) bestimmt. Jeweils 20 Scheiben sind zusammen auf einem Tray aus Kunststoff aufgemacht und in einem Beutel aus Kunststoff verpackt (Nettogewicht 160 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, gefroren, gesalzen, andere als in den Codenummern 0307 1110 10 0 bis 0307 9917 31 0 genannt; hier: Tintenfische der Art Sepia pharaonis".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI