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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE4144/11-10307991890

Nach den Antragsangaben handelt es sich um rohen, glasierten, tiefgefrorenen Tintenfisch der Art "Sepia pharaonis". Zolltariflich handelt es sich um gefrorene Weichtiere, andere als in den Unterpositionen KN 0307 1010 bis 0307 9915 genannten Arten, insbesondere keine Tintenfische der Art Sepia officinalis, andere als Wellhornschnecken der Art Buccinum undatum, hier: Tintenfische der Art Sepia pharaonis.

DE13858/10-10307991890

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um gereinigten, blanchierten, leicht gesalzenen, tiefgefrorenen Rogen von Seeigeln der Art Strongylocentrotus franciscanus, ohne weitere Zusatzstoffe. Der zur Verwendung für Sushi bestimmte Seeigelrogen ist in einer Kunststoffschale mit fünf Unterteilungen (Gesamtinhalt 100g) aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um genießbare, gefrorene, gesalzene "andere wirbellose Wassertiere" (Seeigel).

DE22504/09-10307991890

Nach den Antragsangaben handelt es sich um gereinigte rohe, glasiert tiefgefrorene Tuben von Kalmaren der Art Todarodes pacificus (Ommastrephidae). Die Ware wird mit einem Nettogewicht von 800 g für die Abgabe im Einzelverkauf verpackt.

DE5231/16-10307991790

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, gesalzene und tiefgefrorene Scheiben von Tintenfischen der Art Sepia pharaonis. Die als "Sepia Topping Premium (Art. 4954)" bezeichnete Ware ist zur Verwendung als Lebensmittel (z.B. Sushi-Topping) bestimmt. Jeweils 20 Scheiben sind zusammen auf einem Tray aus Kunststoff aufgemacht und in einem Beutel aus Kunststoff verpackt (Nettogewicht 160 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, gefroren, gesalzen, andere als in den Codenummern 0307 1110 10 0 bis 0307 9917 31 0 genannt; hier: Tintenfische der Art Sepia pharaonis".

DE5230/16-10307991790

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohe, einfach enthäutete, gesalzene und tiefgefrorene Scheiben von Tintenfischen der Art Sepia pharaonis. Die als "Sepia Topping Supreme (Art. 4949)" bezeichnete Ware ist zur Verwendung als Lebensmittel (z.B. Sushi-Topping) bestimmt. Jeweils 20 Scheiben sind zusammen auf einem Tray aus Kunststoff aufgemacht und in einem Beutel aus Kunststoff verpackt (Nettogewicht 160 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, gefroren, gesalzen, andere als in den Codenummern 0307 1110 10 0 bis 0307 9917 31 0 genannt; hier: Tintenfische der Art Sepia pharaonis".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI