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1 Ergebnisse für "0308901000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

030890100080lebend, frisch oder gekühlt6%
DE13774/12-10308901000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um lebende Pfeilschwanzkrebse der Gattung Limulus aus der Klasse der Merostomata, die dem Unterstamm der Kieferklauenträger (Chelicerata) zugerechnet werden. Die Pfeilschwanzkrebse leben im Meer. Zolltarifrechtlich handelt es sich somit um ein Wirbelloses Wassertier der Position 0308 und nicht um ein Krebstier (verschiedene Tiere aus dem Unterstamm Crustacea) der Position 0306 oder ein Weichtier (verschiedene Tiere aus dem Stamm Mollusca) der Position 0307. Die vorgesehene Verwendung zu Zierzwecken in Aquarien steht einer Einreihung in das Kapitel 03 nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere oder Weichtiere, lebend, andere als in den Unterpositionen (HS) 0308 11 bis 0308 30 genannt; hier: Lebende Pfeilschwanzkrebse der Gattung Limulus aus der Klasse der Merostomata".

DE10042/12-10308901000

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um lebende Krusten- und Scheibenanemonen der folgenden Gattungen mit ihren entsprechenden Arten und Unterarten: Krustenanemonen: Acrozoanthus Epizoanthus Isaurus Parazoanthus Protopalythoa Zoanthus Scheibenanemonen: Amplexidiscus Corynactis Discosoma (synonym Actinodiscus) Rhodactis Ricordea. Die Anemonen sind für die Haltung zu Zierzwecken in Aquarien vorgesehen, was eine Einreihung in das Kapitel 03 nicht ausschließt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Wassertiere, lebend, andere als Seegurken, Seeigel oder Quallen".

DE3899/12-10308901000

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um lebende See-, Haar- und Schlangensterne der folgenden Gattungen mit ihren entsprechenden Arten und Unterarten: Seesterne: Acanthaster Archaster Echinaster Fromia Linckia Pentagonaster Haarsterne: Comaster Dichrometra Himerometra Schlangensterne: Ophiomastrix Ophiothrix Die Sterne sind für die Haltung zu Zierzwecken in Aquarien vorgesehen, was eine Einreihung in das Kapitel 03 nicht ausschließt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Wassertiere, lebend, andere als Seegurken, Seeigel oder Quallen".

DE3900/12-10308901000

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um lebende Seeigel der Gattungen Diadema, Echinometra, Mespilia, Toxopneustes und Trineustes mit ihren entsprechenden Arten und Unterarten. Die Seeigel sind für die Haltung zu Zierzwecken in Aquarien vorgesehen, was eine Einreihung in das Kapitel 03 nicht ausschließt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Wassertiere, lebend, andere als Seegurken, Seeigel (Strongylocentrotus spp., Paracentrotus lividus, Loxechinus albus, Echinus esculentus) oder Quallen".

DE3901/12-10308901000

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um lebende Steinkorallen (Scleractinia) der folgenden Gattungen mit ihren entsprechenden Arten und Unterarten: Acropora Anacropora Montipora Pocillopora Porites Seriatopora Stylophora Acanthastrea Alveopora Astreopora Australomussa Blastomussa Catalaphyllia Caulastrea Cynarina Dendrogyra Dendrophyllia Echinophyllia Echinopora Euphyllia Favia Favites Fungia Galaxea Goniastrea Goniopora Heliofungia Lithophyllon Lobophyllia Merulina Micromussa Montastrea Mussa Mycedium Nemenzophyllia Oxypora Pavona Pectinia Scolymia Symphyllia Trachyphyllia (umfasst die Handelsbezeichnung Welsophyllia) Tubastraea Turbinaria. Die Korallen sind für die Haltung zu Zierzwecken in Aquarien vorgesehen, was eine Einreihung in das Kapitel 03 nicht ausschließt. Die Ordnung Scleractinia ist in den artenschutzrechtlichen Bestimmungen im Anhang B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels erfasst. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Wirbellose Wassertiere, andere als Krebstiere und Wassertiere, lebend, andere als Seegurken, Seeigel oder Quallen".

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI