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1 Ergebnisse für "0504000090"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

050400009080andere6%
DEBTI789/24-10504000090

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrocknete, in Stücke geschnittene Pferdemägen ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Fütterung von Hunden (Tierfutter) bestimmt und in einem Polybeutel (Inhalt 400 g) als Tierfutter für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Mägen von anderen Tieren als Fischen, getrocknet und zerteilt".

DEBTI932/24-10504000090

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei den sog. "Phil & Sons Rinderblasensticks, LA 288336" um getrocknete, gedrehte, in Stücke geschnittene Rinderblasen ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Fütterung von Hunden (Tierfutter) bestimmt und in einem Polybeutel (Inhalt 100 g) als Tierfutter für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Blasen von anderen Tieren als Fischen, getrocknet und zerteilt".

DEBTI23928/23-10504000090

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei den sog. "Rinderblasen-Sticks, LA 110049" um getrocknete, gedrehte, in Stücke geschnittene Rinderblasen ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Fütterung von Hunden (Tierfutter) bestimmt und im Polybeutel als Tierfutter für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "getrocknete Blasen von anderen Tieren als Fischen, zerteilt".

DEBTI11326/19-10504000090

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um getrockneten, in Stücke geschnittenen, grünen Pansen, ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Fütterung von Hunden und Katzen (Tierfutter) bestimmt und im bedruckten Polybeutel mit Etikett in unterschiedlichen Verpackungsgrößen als Tierfutter für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "getrocknete Mägen von Hausrindern, zerteilt".

DEBTI12528/19-10504000090

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um getrockneten, in Stücke geschnittenen, weißen Pansen, ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Fütterung von Hunden (Tierfutter) bestimmt und im Polybeutel mit Aufkleber als Tierfutter für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "getrocknete Mägen von Hausrindern, zerteilt".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI