DEBTI23928/23-10504000090
Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei den sog. "Rinderblasen-Sticks, LA 110049" um getrocknete, gedrehte, in Stücke geschnittene Rinderblasen ohne weitere Zusätze.
Die Ware ist zur Fütterung von Hunden (Tierfutter) bestimmt und im Polybeutel als Tierfutter für den Einzelverkauf aufgemacht.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "getrocknete Blasen von anderen Tieren als Fischen, zerteilt".