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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI15437/21-105071000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um fossiles Elfenbein von Elefanten der ausgestorbenen Art Mammuthus primigenius (Wollhaar-Mammut). Die Rohware stellt sich als unterschiedlich große, braun-beigefarbene Teilstücke von den Zähnen (nur äußere Bereiche der Stoßzähne) der Tiere dar.  Diese nicht weiter bearbeiteten "Rindenstücke" wurden lediglich gereinigt, zerteilt und sind nur an den Kanten einfach geschnitten, jedoch nicht in Formen zugeschnitten. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Elfenbein, roh oder einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten".

DEBTI4725/20-105071000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um extrahierte Zähne von Menschen. Die Zähne sind durch einen Reinigungsvorgang von z.B. Blut und Geweberesten befreit und haben darüber hinaus keine weiteren Be- oder Verarbeitungen erfahren. Für den Transport sind die Zähne in einer 0,5%igen Chloramin-T-Lösung eingelegt. Derartige Humanzähne werden in der Industrie (Zahnygiene/Kosmetik), der Forschung oder zu Ausbildungszwecken verwendet. Die Humanzähne werden unter Anwendung der AV 4 eingereiht, da eine Einreihung unter Anwendung der AV 1 bis AV 3 nicht möglich ist. Zolltarifrechtlich handelt es sich daher um Elfenbein, da menschliche Zähne den Tierzähnen am ähnlichsten sind.

DE1391/17-105071000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um extrahierte Zähne von Menschen. Die Zähne sind durch einen Reinigungsvorgang von z.B. Blut und Geweberesten befreit und haben darüber hinaus keine weiteren Be- oder Verarbeitungen erfahren. Für den Transport sind die Zähne in einer 0,5%igen Chloramin-T-Lösung eingelegt. Derartige Humanzähne werden in der Industrie (Zahnygiene/Kosmetik), der Forschung oder zu Ausbildungszwecken verwendet. Die Humanzähne werden unter Anwendung der AV 4 eingereiht, da eine Einreihung unter Anwendung der AV 1 bis AV 3 nicht möglich ist. Zolltarifrechtlich handelt es sich daher um Elfenbein, da menschliche Zähne den Tierzähnen am ähnlichsten sind.

DE16821/11-10507900000

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um graubraune bis weiße Späne und Schnitzel aus Klauen von Nutztieren (ohne weitere Zusätze), die zur Desinfizierung eine leichte Wärmehandlung (Dämpfen) erfahren haben. Die Hornspäne wird als natürlicher Dünger in verschiedenen Bereichen verwendet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Klauen, einfach bearbeitet, aber nicht zugeschnitten, andere als Elfenbein".

DEHH/1829/07-10507900000

Ziegenhörner, naturbelassen, zu Dekorationszwecken. Eine Einreihung in die Position 9601 scheidet wegen der fehlenden Weiterbearbeitung aus.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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