Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

1 Ergebnisse für "0511919000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

051191900080andere6%
DEBTI14578/26-10511919000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der Ware um dünn geraspelten, getrockneten Thunfisch ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Katzenfutter (Tierfuttermittel, Katzensnack) bestimmt und zu 12 g in mit einer bedruckten Banderole sowie einem Aufkleber versehenen Kunststoffdose als Einzelfuttermittel für Katzen verpackt. Da die Herstellung und der Transport des Erzeugnisses unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandarts erfolgen, ist das Erzeugnis nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, zur menschlichen Ernährung ungeeignet, keine Abfälle".

DEBTI31435/25-10511919000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete Krebstiere (Shrimps / Garnelen), ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist zur Verwendung als Tierfutter für Haustiere bestimmt und als Heimtierfuttermittel gekennzeichnet. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards in einem Tierfutterherstellungsbetrieb erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Das Ergänzungsfutter ist in bedruckten Kunststoffbeuteln zu je 1 kg für den den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, keine Abfälle".

DEBTI31437/25-10511919000

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der Ware um getrocknete Daphnien (Wasserflöhe), ohne weitere Zusätze. Die Ware ist ausschließlich für die Fütterung von Haustieren bestimmt und in Beuteln mit einem Inhalt von 1 kg verpackt. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse nicht durchgängig unter Einhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, gelten die Erzeugnisse als nicht für die menschliche Ernährung geeignet.  Zolltarifrechtlich handelt es sich um "nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, keine Abfälle".

DEBTI31436/25-10511919000

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der Ware um gefriergetrocknete Salzkrebse (Artemia), die in Würfelform gepresst sind, ohne weitere Zusätze. Die Ware ist ausschließlich für die Fütterung von Haustieren bestimmt und in Beuteln mit einem Inhalt von 1 kg verpackt. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse nicht durchgängig unter Einhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, gelten die Erzeugnisse als nicht für die menschliche Ernährung geeignet.  Zolltarifrechtlich handelt es sich um "nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, keine Abfälle".

DEBTI11595/24-10511919000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrockneten Krill und Süßwassergarnelen, ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis ist zur Verwendung als Tierfutter (für Zierfische) bestimmt und als Einzelfuttermittel gekennzeichnet. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "nicht lebende Tiere des Kapitels 3, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, keine Abfälle".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI