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1 Ergebnisse für "0511991000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

051199100080Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle6%
DEBTI12673/26-10511991000

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um getrocknete Sehnen vom Wasserbüffel, ohne weitere Zusätze. Die Wasserbüffelsehnen sind als ein geflochtener Zopf in einer Folie eingeschweißt mit einem bedruckten Pappanhänger als Einzelfuttermittel für Hunde aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (HS) 0511 10 bis 0511 91 genannt, Sehnen, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".

DEBTI12531/19-10511991000

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um getrocknete, in Stücke geschnittene Nackensehnen vom Rind, ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Fütterung von Hunden (Tierfutter) bestimmt und im Polybeutel mit Etikett als Tierfutter für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen zur menschlichen Ernährung ungeeigneten Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (HS) 0511 10 bis 0511 91 genannt, Sehnen".

DEBTI5904/19-10511991000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um lediglich gewaschene, getrocknete und zu kleinen Rollen geformte Reste von rohen Häuten mit Fell von Kaninchen, ohne Zusätze. Die Ware ist nicht für den menschlichen Verzehr geeignet (ungenießbar) und für Kürschnerzwecke nicht verwendbar. Sie ist zur Verwendung als Tierfuttermittel (Hunde- und Katzenfutter) bestimmt und in bedruckten Kunststoffbeuteln (Inhalt 100 g) als Einzelfuttermittel gekennzeichnet für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Waren um "Waren tierischen Ursprungs ungenießbar, anderweit weder genannt noch inbegriffen, ungenießbar, andere als in den Unterpositionen 0511 1000 bis 0511 9190 genannt, Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle".

DE10579/16-10511991000

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete Nackensehnen vom Rind, ohne Zusatz von weiteren Stoffen. Die Nackensehnen sind zur Verwendung als Tierfutter bestimmt und in Plastiksäcken mit Etikett (Einzelfuttermittel für Hunde) und einem Inhalt von 0,5 bis 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen zur menschlichen Ernährung ungeeigneten Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (HS) 0511 10 bis 0511 91 genannt, Sehnen".

DE10588/16-10511991000

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete Nackensehnen vom Rind, ohne Zusatz von weiteren Stoffen. Die Nackensehnen sind zur Verwendung als Tierfutter (Zwischenmahlzeit für Hunde; Einzelfuttermittel) bestimmt und in Plastiksäcken ohne Etikett und einem Inhalt von 1 bis 5 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen zur menschlichen Ernährung ungeeigneten Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (HS) 0511 10 bis 0511 91 genannt, Sehnen".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI