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1 Ergebnisse für "0511998590"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

051199859080andere6%
DEBTI27265/26-10511998590

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der Ware um getrocknete Mehlwürmer (Larven des Mehlkäfers; Tenebrio molitor), ohne weitere Zusätze. Die Ware ist als Einzelfuttermittel zu Fütterungszwecken von Tieren (Tierfuttermittel) bestimmt und ist in einer etikettierten Verpackung für den Einzelverkauf (Inhalt 0,5 Kg) aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandarts erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den TARIC-Codes 0511 1000 00 bis 0511 9985 20 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".

DEBTI18800/26-10511998590

Nach den Antragsangaben, ergänzender Angaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrocknete, in Stücke geschnittene Rinderlungen ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Fütterung von Hunden (Einzelfuttermittel) bestimmt und in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappetikett (Inhalt 250 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Codenummern (TARIC) 0511 1000 00 bis 0511 9985 20 genannt, ungenießbar".

DEBTI12672/26-10511998590

Nach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ofengetrocknete und in Stücke geschnittene Schwänze (ohne Fell; Länge ca. 15,5 cm) von Wasserbüffeln, ohne weitere Zusätze. Hinweise auf eine über das Trocknen hinausgehende Zubereitung haben sich nicht ergeben. Die Ware ist zur Verwendung als Hundefutter (Tierfuttermittel, Hundesnack) bestimmt und in einem bedruckten Kunststoffbeutel (Inhalt: 4 Stück) für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (TARIC) 0511 1000 00 bis 0511 9985 20 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".

DEBTI6494/26-10511998590

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der Ware um getrocknetes, pasteurisiertes Hühnerbrustfilet, ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Tierfuttermittel (Einzelfuttermittel für Katzen) bestimmt. Sie ist in klarsichtiger Folie eingeschweißt und in einer bunt bedruckten Pappverpackung mit einem Inhalt von 30 g für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandarts erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (TARIC) 0511 1000 00 bis 0511 9985 20 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".

DEBTI4392/26-10511998590

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete Kaninchenohren mit Fell, ohne weitere Zusätze. Die Ware ist zur Verwendung als Tierfuttermittel (Einzelfuttermittel für Hunde) bestimmt und in durchsichtigen Folienbeuteln mit Pappaufhänger (Inhalt 100 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Da die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei derartigen Erzeugnissen um "Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den TARIC- Code 0511 1000 00 bis 0511 9985 20 genannt, zur menschlichen Ernährung ungeeignet".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI