5 Ergebnisse für "07"
Anschlussdose (Abbildung siehe Anlage), - mit vier Kontaktelementen aus Metall und drei Sperrdioden, in einem Gehäuse aus Kunststoff, mit zwei Anschlusskabeln, - nach Ankleben an ein Solarmodul und Verlöten der Stromkontakte des Moduls mit den vier Aufnahmekontakten der Box zum elektrischen Verbinden mit anderen Solarmodulen und/oder einem Wechselrichter und zum Schutz der Module vor sog. Hotspots durch die Bypassdioden, - für eine Spannung von 1000 V, - die Haupttätigkeit der Ware besteht in der elektrischen Verbindung. "Elektrisches Gerät zum Verbinden von elektrischen Stromkreisen, für eine Spannung von 1000 V oder weniger (kombiniertes Gerät aus Verbindungsbox und Schutzdioden mit Haupttätigkeit: elektrische Verbindung), keine Steckvorrichtung, kein Verbindungs- und Kontaktelement für Drähte und Kabel; Anschlussdose für Solarmodule"
Teil, erkennbar ausschließlich für ein Sitzbelegungsmessgerät der Unterposition 9031 8098 bestimmt, nicht von den Unterpositionen 9031 9020 00 bis 9031 9085 20 erfasst, in Form einer Auswerteeinheit, sog. Steuergerät Sitzbelegerkennung Teile-Nr. 3C0 959 339, bestehend aus einem Kunststoffgehäuse mit Deckel (Abmessungen 116 x 68 x 36 mm) und einem 18-poligen Anschlussstecker. Im Inneren befindet sich eine mit Mikroprozessoren, Dioden und passiven Bauelementen wie Widerständen und Kondensatoren bestückte gedruckte Schaltung. Die Auswerteeinheit wird unter dem Beifahrersitz eines Kraftfahrzeugs mit einem Sitzkabelstrang an eine Druckaufnahmematte im Beifahrersitz und an das Sicherheitsgurtschloss (Erzeugnisse nicht Gegenstand der vZTA) angeschlossen, wertet die eingehenden elektrischen Signale aus und leitet ein Signal, das dem Beifahrersitzbelegstatus entspricht, an die Kraftfahrzeug-Steuereinheit zur Ansteuerung des Airbags weiter.
Elektronisches Gerät, zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (Kantenposition einer laufenden Bahn), in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den TARIC-Unterpositionen 9031 1000 00 bis 9031 8034 30 erfasst, sog. Ultraschall-Kantensensor FX 5030, FX 5060 oder FX 5100, im Wesentlichen bestehend aus einem 0,67 kg schweren, bügelförmigen Gerät mit LED-Lichtbalken, Sensor, AD Wandler und Steuerelektronik. Der Sensor enthält vier Sender- und Empfängerpaare. Durch die Sender werden Schallwellen erzeugt, die je nach Abdeckung durch die Bahnkante in den Empfängern eine bestimmte Amplitude erzeugen. Die analoge Spannung wird im AD Wandler digitalisiert, der dabei entstehende Wert wird über eine CAN-Schnittstelle an einen Regler (nicht Gegenstend dieser vZTA) ausgegeben. Innerhalb eines Messbereichs von +- 10 mm wird die Lage der Kante einer laufenden Bahn (wie z.B. Vlies, Textil, Gummibahn, Gittergewebe) mit einer Genauigkeit von 0,1 mm ermittelt. Die unterschiedlichen Typen ergeben sich aus den unterschiedlichen Größen der Geräte, deren Aufbau jedoch gleich ist. Ein Bild der Ware befindet sich im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm.
Anderes als zuvor von der Position 9504 erfasstes Gesellschaftsspiel, sog. "Texas Hold'Em Poker", Art. 301288E5. Es handelt sich um ein tragbares, batteriebetriebenes Gesellschaftsspiel in Form eines spielkartenartig gestalteten Kunststoffgehäuses, das mit eingebautem Bildschirm, An-/Ausschalter sowie diversen Bedienknöpfen ausgestattet ist. Mit ihm kann ein menschlicher Spieler gegen vier virtuelle Spieler Poker spielen. Dabei erhält jeder Spieler ein Startguthaben von 50.000 Punkten, mit denen die Pokereinsätze bestritten werden. Das Turnier endet, wenn ein Spieler all seine Punkte verloren hat, der (virtuelle oder menschliche) Spieler mit den dann vorhandenen meisten Punkten ist Sieger. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einer mehrsprachigen Bedienungsanleitung in einer klarsichtigen Kunststoffverpackung zur Abgabe an den Endverbraucher aufgemacht. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/ebticau_de.htm zu finden.
Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend, in Form einer Kombination aus Spielzeug der Position 9503 und anderen Waren, in Aufmachung für den Einzelverkauf, mit dem wesentlichen Charakter von Spielzeug, sog. "Yummi Land Soda Pop Girls 6 pc", Art. 3190302E5. Es handelt sich um eine Kombination in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus Orange-Lipgloss in einem orange- und gelbfarbenen Kunststoffbecher mit Deckel und textilem Band, der gleichzeitig als Puppentasche dient, und einer Warenzusammenstellung bestehend aus einer Puppe, einem Spieltier (jeweils nach Orangen duftend) und einer Spielzeugbürste. Die Warenzusammenstellung beinhaltet: - eine ca. 15 cm große, an Kopf, Armen und Beinen bewegliche Puppe (charakterbestimmend nach dem Umfang und der Bedeutung für die Verwendung), ein junges Mädchen darstellend, mit langen, kupferfarbenen Haaren, das mit einem kurzärmeligen, gelben Top, kurzem, orangefarbenen Rüschenrock, einem orangefarbenen Plüschkragen, einem mit Orangenscheibe verzierten Schleier und Sandalen mit Keilabsatz bekleidet ist, - ein ca. 5,5 cm großes Spieltier aus orangefarbenem Kunststoff, kein Füllmaterial enthaltend, eine sitzende Katze mit beweglichem Kopf darstellend, die ein Schleifenband auf dem Kopf und eine Kette um den Hals trägt und - der ca. 5 cm großen Nachbildung einer Bürste in Form einer halben Orangenscheibe mit Griff. Die Katze mit der Bürste und die Puppe mit der Tasche befinden sich jeweils in Behältnissen in Form von zwei Trinkflaschen aus transparentem Kunststoff, mit abnehmbarem Boden und Kronkorkenimitation, auf der Unterseite mit einer geheimen Botschaft bedruckt. Die Flaschen sind in einer flaschenträgerähnlichen Pappschale eingestellt und mit transparenter Kunststoffabdeckung auf der Papprückwand befestigt. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm zu finden.