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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DE1140/14-10702000007

Kirschtomaten Antragsangaben: Tomaten, frisch hier Kirschtomaten aus Thailand, frisch Ein Warenmuster lag nicht vor, jedoch eine Photographie der Ware in Originalumschließung. Danach handelt es sich um frische, kleine, rote, runde bis längliche Tomaten in einer mit etikettierter Kunststofffolie überzogenen, schwarzen Kunststoffschale. Etikettenaufdruck: "Baby Tomaten süß". Tomaten, frisch oder gekühlt, Kirschtomaten

DE15162/12-10702000099

Tomatenscheiben Ein Warenmuster lag nicht vor, jedoch eine Produktspezifikation mit Angaben zur Herstellung und ein Foto. Nach den Antragsangaben handelt es sich um gewaschene und in Scheiben geschnittene, rohe Tomatenstücke ohne Zusätze, die à 2000 g unter Schutzgas in Kunststoffschalen abgepackt werden. Tomaten, frisch oder gekühlt

DEBTI22585/21-29030310090

So genanntes Testgerät, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Kunststoffgehäuse (Maße: 55 x 270 x 115 mm; zur äußeren Form siehe Abbildungen in der Anlage) mit elektrischen Anschlüssen, einem LC-Display, Bedientasten und einer Mess- und Verarbeitungselektronik. Das Messgerät stellt sich als der im Hinblick auf die Verwendung charakterbestimmende Bestandteil einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf dar. Diese besteht im Weiteren aus einer Tragetasche, einer Prüfleitung mit Abgreifklemme, einer Kaltgeräteleitung, einer Betriebsanleitung und sechs Batterien zum Betrieb des Gerätes. Alle Bestandteile sind gemeinsam verpackt. Die Ware wird an elektrische oder elektronische Geräte (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) angeschlossen und dient der Funktionsprüfung dieser Geräte [auch nach verschiedenen Standards (z.B.: DIN VDE 0701 -0702)]. Dazu führt es Messungen von Stromstärke, Spannung und Widerstand durch, verarbeitet die Messdaten direkt und berechnet aus ihnen auch verschiedene spezifische Parameter (z.B. Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand). Es kann auch eine Kurzschlussprüfung und eine Durchgangsprüfung von Außen- und Neutralleitern durchgeführt werden. Das Gerät hat keinen Messwertspeicher. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen (Spannung, Strom, Widerstand), kein Zähler der Position 9028, anderes als Unterposition (HS) 9030 10 bis 9030 20, als Multimeter ohne Registrierungsvorrichtung, nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt" eingereiht.

DE4010/17-163079098

Überziehschuh, sog. Med-Comfort PP-Vlies-Überschuhe, Art. 07022, Foto siehe Anlage, - in Form eines Schutzüberzugs, der über dem Schuh getragen werden kann, - lt. Antrag in den Abmessungen von 40 cm x 16,5 cm, - aus ca. 0,2 mm dicken, thermisch verfestigten Vliesstoffen der Position 5603 aus laut Antrag Polypropylen (synthetische Chemiefasern), die etwa zur Hälfte (im unteren Bereich) mit einer geprägten Kunststofffolie verstärkt sind, - am oberen Rand mit einem elastischen Band verengt, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - ohne angebrachte Sohle (somit kein Schuh des Kapitels 64), - stellt sich nach dem Verwendungszweck weder als Kleidung der Position 6210 noch als Bekleidungszubehör der Position 6217 dar, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt der Vliesstoff gegenüber dem Kunststoff den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Überziehschuh), aus Spinnstoffen, aus Vliesstoffen"

DE22961/13-16505009090

Kopfbedeckung, sog. Schalmütze Various, Art. 56-0702720, Foto siehe Anlage, - schlauchförmig gearbeitet, - in den Abmessungen (flachliegend): ca. 28 cm x 26 cm, - durch Zusammennähen von beidseitig gerauten Gewirken aus Spinnstoffen (lt. Antrag: Polyester) hergestellt, - enganliegend; ohne Schirm, - zur Anpassung an die Kopfform am oberen, offenen Ende mit einem integrierten, elastischen Tunnelzug mit Kordelstopper ausgestattet, - kann sowohl als Kopfbedeckung als auch als Nackenwärmer/Schal getragen werden, - stellt sich als Ware mit verschiedenen Funktionen dar (Nackenwärmer/Schal bzw. Kopfbedeckung), deren Einreihung nach den Allgemeinen Vorschriften 3 a) und 3 b) nicht möglich ist; die Ware ist daher der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6117 und 6505) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Kopfbedeckung, gewirkt, andere als in den Unterpositionen 6505 0010 bis 6505 0030 genannte, keine handgearbeitete Baskenmütze"

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI