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Gurkenmelone (Cucumis melo var. flexuosus), frisch. Es wurde kein Warenmuster, jedoch eine Photographie vorgelegt. Danach handelt es sich um lange, hellgrüne, längs gefurchte, mehr oder weniger stark gebogene Früchte, die einer herkömmlichen Salatgurke gleichen. Sie werden in der Regel als Gemüse verzehrt. Melone, frisch, keine Wassermelone, andere; kein Gemüse der Position 0707 oder 0709 der KN, da Melonen der Art Cucumis melo in den Erläuterungen zu Position 0807 namentlich genannt sind.
Bei den als "Modell Polizei-Hubschrauber, Art. 0807" und "Modell Rettungs-Hubschrauber, Art. 0856" bezeichneten Waren handelt es sich jeweils um ein Modell eines Hubschraubers. Der etwa 80 x 27 x 30 mm große Polizei-Hubschrauber und der etwa 82 x 27 x 30 mm große Rettungs-Hubschrauber bestehen aus einer Außenseite aus unedlem Metall (lt. Antrag Zinkdruckguss) und jeweils einem beweglichen Rotor, Landevorrichtung und Scheiben aus Kunststoff. Die Modelle dienen der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen und sind jeweils auf einer bunt bedruckten Pappkarte mit Blisterhaube für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang bestimmt das unedle Metall den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren. Jedes Modell ist zusätzlich in fünffacher Ausfertigung gemeinsam mit weiteren Fahrzeugmodellen in einem bunt bedruckten Verkaufsdisplay aus Pappe verpackt. Eine gemeinsame Einreihung als Spielzeugzusammenstellung oder Warenzusammenstellung kommt mangels einer gemeinsamen Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an Endverwender nicht in Betracht. Die Modelle sind daher getrennt einzureihen (siehe DEBTI-2694/23-1, DEBTI-2694/23-2 und DEBTI-2694/23-4 bis DEBTI-2694/23-9). Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, nicht mit eingebautem Motor, im Gussverfahren hergestelltes Miniaturmodell aus Metall“ eingereiht.
Bei der als "Modellautos" bezeichneten Ware handelt es sich um drei verschiedene Modelle von Luft- bzw. Raumfahrzeugen in Form - eines Polizei-Hubschraubers (Art. 0807; Größe ca. 80 x 27 x 30 mm -LxBxH-), - eines Rettungs-Hubschraubers (Art. 0856; Größe ca. 82 x 27 x 30 mm -LxBxH-) und - eines Space-Shuttles (Art. 0817; Größe ca. 70 x 48 x 37 mm -LxB-H-). Die Modelle bestehen sowohl aus unedlem Metall (lt. Antragsangaben Zinkdruckguss) als auch aus Kunststoffen. Die Waren dienen der spielerischen Unterhaltung von Kindern und sind jeweils auf einer bunt bedruckten Pappkarte mit durchsichtiger Blisterhaube aus Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht. Ein charakterbestimmender Stoff ist für die zusammengesetzten Waren nicht feststellbar. Die Einreihung erfolgt daher in die zuletzt genannte der gleichermaßem in Betracht kommenden Unterpositionen (9503 0085 und 9503 0095). Derartige Erzegnisse werden zolltarifrechtlich als "Modelle zur Unterhaltung, nicht von den TARIC-Codes 9503 0010 00 bis 9503 0087 00 erfasst, aus Kunststoff, keine maßstabgetreuen Modellseilbahnen zum Bedrucken" eingereiht. Jedes Modell ist in dreifacher Ausfertigung gemeinsam mit weiteren Fahrzeugmodellen und Spielzeug-Verkehrsschildern in einem bunt bedruckten Verkaufsdisplay aus Pappe verpackt. Eine gemeinsame Einreihung als Spielzeugzusammenstellung oder Warenzusammenstellung kommt mangels einer Aufmachung für den Einzelverkauf zur Abgabe an Endverwender nicht in Betracht. Die Modelle sind daher getrennt einzureihen (siehe auch Positionen 1 bis 4 und 6 bis 8 zu dieser vZTA).
Bei der in Rede stehenden und als sog. Greifling Tier "Hase", Art.-Nr. 080715 bezeichneten Ware handelt es sich um ein Spielzeug, die Nachbildung eines Hasen aus gelbem Spinnstoff darstellend. Der Hase ist innen mit weichem Füllmaterial, einem Rasselelement sowie Knisterfolie ausgestattet. Er weist eine Größe (L x B) von ca. 10 x 8 cm auf. Der Körper ist in rundlicher Form mit ausgearbeiteten Ohren und Füßen gestaltet und mittig mit einem Greifloch versehen. Die Ohren und der Körper sind zusätzlich bestickt. Auch das Gesicht des Hasen ist aufgestickt. Die Ware dient der spielerischen Unterhaltung von Babys und Kleinkindern. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, Füllmaterial enthaltend" einzureihen.
Bei der in Rede stehenden und als sog. Greifling Tier "Frosch", Art.-Nr. 080750 bezeichneten Ware handelt es sich um ein Spielzeug, die Nachbildung eines Frosches aus grünem Spinnstoff darstellend. Der Frosch ist innen mit weichem Füllmaterial, einem Rasselelement sowie Knisterfolie ausgestattet. Er weist eine Größe (L x B) von ca. 10 x 8 cm auf. Der Körper ist in rundlicher Form mit ausgearbeiteten Augen und Füßen gestaltet und mittig mit einem Greifloch versehen. Die Augen und der Körper sind zusätzlich bestickt. Auch das Maul des Frosches ist aufgestickt. Die Ware dient der spielerischen Unterhaltung von Babys und Kleinkindern. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, Füllmaterial enthaltend" einzureihen.