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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

AT2008/0006650808101000

Mostäpfel der Sorte „Budimka“ (einer regionalen serbischen Apfelsorte), lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember; die nicht nach Größe oder Qualität sortierten Frischäpfel werden in Behältnissen zu 300 kg transportiert.

AT2008/0006660808101000

Mostäpfel der Sorte „Kozara“ (einer regionalen serbischen Apfelsorte), lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember; die nicht nach Größe oder Qualität sortierten Frischäpfel werden in Behältnissen zu 300 kg transportiert.

AT2008/0006670808101000

Mostäpfel der Sorte „Sharunka“ (serbische Züchtung einer ursprünglich türkischen Apfelsorte), lose geschüttet ohne Zwischenlagen, vom 16. September bis 15. Dezember; die nicht nach Größe oder Qualität sortierten Frischäpfel werden in Behältnissen zu 300 kg transportiert.

DEBTI5652/22-139269097

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich bei dem sogenannten „PE-Sickerschacht“ (Art.-Nr. 08086) um ein Überlaufbecken für Regenwasser (charakterverleihend) aus - laut zusätzlichen Antragsangaben - Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die zylinderförmige, konisch geformte, etwa 100 cm hohe Ware weist einen Maximaldurchmesser von 120 cm mit einem Fassungsvermögen von 500 Liter auf. Das Erzeugnis ist umlaufend mit Sickeröffnungen perforiert und verfügt über einen grünen Stülpdeckel sowie seitlichen Ein- bzw. Auslassöffnungen mit gelben Verschlusskappen. Zusätzlich ist die mit Kranösen und Tragegriffen ausgestattete Ware mit einem Verschlussriegel am Deckel aus unedlem Metall (laut zusätzlichen Antragsangaben aus Messing) versehen. Der Sickerschacht wird vollständig in das Erdreich eingelassen und dient der Aufnahme großer Wassermengen, um diese zeitverzögert durch die Sickeröffnungen in den Erdboden diffundieren zu lassen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Ware aus Kunststoffen, andere als von den KN-Unterpositionen 3926 1000 bis 3926 9060 erfasst".

DEBTI41674/19-15911909990

Polierscheibe, sog. Polierball, Art. 08085, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Pappaufhänger verpackt, - kreisförmig, mit einem Durchmesser von ca. 16,5 cm und einer Gesamtdicke von ca. 6 cm, - aus mehreren Lagen fransenartig eingeschnittenen Vliesstoffscheiben aus künstlichen Chemiefasern (laut Antrag Viskose), - in der Mitte mit einer runden Aussparung mit einer Einfassung aus augenscheinlich unedlem Metall, zum Einbringen in die Bohrmaschine oder Akkuschrauber, - u. a. durch Zusammenfügen konfektioniert, - dient laut Antrag für verschiedene Polierarbeiten, - weist von der Konzeption her besondere Merkmale auf, die erkennen lassen, dass die Ware als Polierscheibe für eine Bohrmaschine oder Akkuschrauber verwendet wird, - die Vliesstoffstreifen sind insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmend. "Ware des technischen Bedarfs (Polierscheibe), aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel, andere als in den Unterpositionen 5911 9010 00 und 5911 9099 50 genannte"

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI