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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI45839/19-10813503970

Nussmischung Das Erzeugnis ist zusammen mit einem Nussknacker aus Metall und einem Flechtstoffkorb aus Seegras Bestandteil eines Kombinationsartikels, für den eine Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3 b) nach dem Charakter bestimmenden Bestandteil nicht in Betracht kommt. Die einzelnen Waren sind getrennt zu tarifieren. Die vorliegende vZTA bezieht sich ausschließlich auf die Nussmischung. Mischung aus Walnüssen in der Schale, Mandeln in der Schale, Haselnüsse in der Schale und Paranüsse in der Schale. Vertrauliche Angaben zur Zusammensetzung liegen vor (siehe Feld 8) Es ergeben sich keine Hinweise, dass die Nüsse einer über Kapitel 8 hinausgehenden Behandlung unterzogen wurden. Die Mischung ist unter Anwendung der AV 3 b) in die Unterposition 0813 5039 70 (TARIC) einzureihen, da der Anteil der Haselnüsse gegenüber dem der Paranüsse gewichtsmäßig deutlich überwiegt. Gehalt an tropischen Nüssen (Paranüsse): weniger als 50 GHT Mischung ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802, nicht tropisch, Haselnüsse enthaltend.

DE20155/16-108135039

Nusskernmischung Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Klarsichtfolienbeutel, vorder- und rückseitig etikettiert; auf den Etiketten die Warenbezeichnung "Nusskern- mischung" sowie Angaben u. a. zur Zusammensetzung, zum Nährwert und zur Inhaltsmenge (200 g). Inhalt: Mischung aus Haselnusskernen, blanchierten und nicht enthäuteten Mandeln, Cashewkernen und teilweise enthäuteten Paranusskernen, ohne erkennbares Röstaroma. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die Nusskerne einer über Kapitel 8 hinausgehenden Behandlung unterzogen wurden. Gehalt an tropischen Nüssen (Cashewkerne, Paranüsse): weniger als 50 GHT Mischung ausschließlich von Schalenfrüchten der Positionen 0801 und 0802, nicht tropisch

DEBTI12342/26-108135091

Studentenfutter Farbloser, transparenter, vorder- und rückseitig bedruckter und etikettierter Folienbeutel mit Angaben zum Erzeugnis, zu den Zutaten (Rosinen, diverse Nüsse und Schalenfrüchte) und zur Inhaltsmenge (200 g). Inhalt: Mischung aus Rosinen, ganzen Haselnusskernen mit Samenschale, blanchierten, ungerösteten Cashewkernen, ganzen Mandelkernen mit Samenschale und ganzen, teilweise enthäuteten Paranusskernen. Es ergeben sich keine Hinweise, dass die vorliegende Mischung von Früchten und Nüssen über die Bestimmungen des Kapitels 8 der KN hinausgehend behandelt wurde. Mischung von getrockneten Früchten und Schalenfrüchten der Positionen 0801 bis 0806 der KN, ohne Pflaumen oder Feigen.

DEBTI34950/24-108135091

Trockenfruchtmischung, Studentenfutter mit Joghurt-Pops. Vorgelegt wurde eine Originalpackung, der die Warenbezeichnung sowie Angaben zu den Zutaten, zum Nährwert und zur Inhaltsmenge (175 g) zu entnehmen sind. Inhalt: Mischung aus Rosinen, gerösteten Erdnusskernen, Mandel- und Haselnusskernen mit Samenhäutchen sowie gepufften Weizenkörnern, die mit einer dünnen, weißen Schicht überzogen sind. Anteil an Rosinen, Mandel- und Haselnusskernen (gemäß Antragsangaben): mehr als 50 GHT Es liegt ein Gemisch aus einer Trockenfruchtmischung der Position 0813, gerösteten Erdnüssen der Position 2008 und aufgeblähtem Getreide der Position 1904 der KN im Sinne der AV 3 b) vor, deren Charakter aufgrund der Menge von der Trockenfruchtmischung bestimmt wird. Mischung von getrockneten Früchten und Schalenfrüchten der Positionen 0801 bis 0806 der KN, ohne Pflaumen oder Feigen.

DEBTI18578/23-108135091

Riegel aus getrockneten Früchten und Nüssen.  Orangefarbener Folienbeutel mit Aufdruck der Warenbezeichnung, der Zutaten (Trockenfrüchte, Cashewkerne), der Nährwertangaben und der Inhaltsmenge (50 g); Inhalt: Braune, fein homogenisierte, zusammengepresste Fruchtmasse in Form eines Riegels (ca. 8,5 cm x 3 cm x 1,5 cm), durchsetzt mit zahlreichen elfenbeinfarbenen, enthäuteten Nussstücken; Geruch vorherrschend nussig; Geschmack nussig, leicht fruchtig, süß, getrockneten Früchten mit Cashewkernen entsprechend. Es ergeben sich keine Hinweise auf eine in Kapitel 8 der KN nicht zulässige Bearbeitung. Pflaumen, Feigen (gemäß Zutatenverzeichnis): nicht enthalten Mischung von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten der Positionen 0801 bis 0806 der KN, ohne Pflaumen oder Feigen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI