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Yuzufruchtschalen, tiefgefroren. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Für den Einzelverkauf aufgemachter, rechteckiger, rundum verschweißter Beutel aus Kunststoff-Aluminium-Verbundfolie mit integrierter Wiederverschlussleiste. Der mehrfarbige Aufdruck und ein zusätzliches Etikett enthalten mehrprachig Angaben über den Vertreiber, die Produktbezeichnung, die Füllmenge (100 g), die Nährwerte und die Zutaten. Inhalt: Hellgelbe, in bis zu 3 cm lange Streifen gechnittene, frische, tiefgefrorene Zitrusfruchtschalen; Geruch und Geschmack nach Zitrusfrucht, sauer, leicht bitter. Schalen von Zitrusfrüchten, gefroren.
Zitronenschalen, zerkleinert, luftgetrocknet Neuerteilung der vZTA DE 11714/13-1 Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Granulat aus bis zu 7 mm großen, zerkleinerten, getrockneten Zitrusschalen mit braunem Flavedo und hellbeigefarbenem Albedo; Geschmack getrockneten Zitronenschalen entsprechend, bitter, nicht gesüßt. Schalen von Zitrusfrüchten, getrocknet, Zitronenschalen.
Zitrusschalen, getrocknet Beschaffenheit der vorgelegten Warenproben: Getrocknete Schalen halbierter Zitrusfrüchte mit anhaftenden Resten von Fruchthäutchen, Kernen und vereinzelt etwas Fruchtfleisch; Geruch getrockneter Zitrusschale entsprechend. Unterschiedlich große Bruchstücke getrockneter Zitrusschalen, teilweise mit anhaftenden Fruchtfleischresten, Kernen und Fruchthäutchen, durchsetzt mit losen getrockneten Kernen und Häutchen; Geruch nach getrockneter Zitronenschale. Es ergeben sich keine Hinweise auf eine über Kapitel 8 der KN hinausgehende Bearbeitung. Schalen von Zitrusfrüchten, getrocknet.
Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um zerkleinerte, getrocknete Orangenschale ohne Zusatzstoffe. Die Orangenschale ist in einem einfachen transparenten, ca. 5 cm langen Röhrchen mit Schraubdeckel verpackt. Die Orangenschale ist Bestandteil einer in einem Pappkarton verpackten Zusammenstellung, bestehend aus folgenden Waren: - 2 Glasflaschen, jeweils mit Kunststoffstopfen (Pos. 1), - 1 Hand-Sieb aus Metall (Pos. 2), - 1 Trichter aus Metall (Pos 3), - 5 unterschiedliche "Gewürze" (Wacholder, Kardamom, Anis, Koriander, Orangenschale) in einfachen Röhrchen mit Schraubdeckel (Pos. 4, Pos. 5, Pos. 6, Pos. 7 und diese Position 8 = Orangenschale), - 2 Aufklebern für die Flaschen (Pos. 9) und - 1 Rezeptvorschlag bzw. 8-seitige Anleitung aus Papier (Pos. 10). Mit dem Set sollen durch Zugabe der enthaltenen "Gewürze" zu klaren, alkoholischen Getränken (nicht im Set enthalten) verschiedene sog. Gin-Getränke angemischt bzw. lediglich aromatisiert werden. Es dient dem Veredeln des Geschmacks eines bereits fertig produzierten Branntweins nach eigenen Wünschen. Eine Zusammenstellung für Genusszwecke zum Essen oder Trinken, welche Haushaltswaren enthält, stellt sich nicht als eine Warenzusammenstellung i. S. d. AV 3 b) dar. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Schalen von Zitrusfrüchten, getrocknet".
Zitronenschalen, Granulat 2,4 bis 4,7 mm, luftgetrocknet Antragsangaben: Verpackung: blaue Polybeutel mit Umkarton aus Pappe Nettogewicht: 22 kg Die gereinigten Zitronenschalen werden zerkleinert und anschließend luftgetrocknet. Hergestellt aus Frischware, ohne Zusätze. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Granulat aus bis zu 7 mm großen, zerkleinerten, getrockneten Zitrusschalen mit braunem Flavedo und hellbeigefarbenem Albedo; Geschmack getrockneten Zitronenschalen entsprechend, bitter, nicht gesüßt. Schalen von Zitrusfrüchten, getrocknet, Zitronenschalen