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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI21708/26-109012100

Angaben des Antragstellers: Röstkaffeekapsel wird mit einer separaten Milchkapsel zu Cappuccino Zusammensetzung: Die Röstkaffeekapsel besteht zu 100% aus nicht entkoffeinierten Arabica aus Latein America. Die separate Milchkapsel besteht aus: Milchpulver (65,8%), Proteinpulver, Zucker (11%), Kokosnussfett und E339 Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt. Es liegt eine vertraulich zu behandelnde Abbildung der Verpackung vor. Befund: Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt: Kaffee, geröstet: nicht entkoffeiniert

DEBTI40801/25-109012100

Angaben: Zusammensetzung: gemahlener Röstkaffee aus Arabica Canephora (Robusta); Mischung aus 50 % koffeinhaltigem und 50 % entkoffeiniertem Kaffee. Verpackungseinheit: 500-g-Packungen. Feststellungen anhand einer Abbildung der Ware: Kennzeichnung (Verpackung, Auszug): "Halbes Koffein, Arabica Robusta". Befund: Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt: Kaffee, geröstet: nicht entkoffeiniert.

DEBTI38876/19-10901210000

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Kaffeebohnen, geröstet, 100 % Robusta. Verpackungseinheit: 500 g-Packungen. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Verpackung: Bunt bedruckter, verschweißter, wiederverschließbarer Verbundfolienbeutel. Kennzeichnung (Auszug): "BV Coffee GOVIVA Ground Coffee Classic Roast, 500 g, 100 % Robusta". Warenbeschaffenheit: Dunkelbraunes Pulver nach Art von gemahlenen Kaffeebohnen; Geruch und Geschmack: nach geröstetem Kaffee. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Danach liegt gemahlener gerösteter, nicht entkoffeinierter Kaffee (kein löslicher Kaffee im Sinne der Position 2101 (HS)) vor. Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt: Kaffee, geröstet: nicht entkoffeiniert.

DEBTI38877/19-10901210000

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Kaffeebohnen, geröstet, 100 % Robusta. Verpackungseinheit: 500 g-Packungen. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Verpackung: Bunt bedruckter, verschweißter, wiederverschließbarer Verbundfolienbeutel. Kennzeichnung (Auszug): "BV Coffee GOVIVA Whole Bean Coffee French Roast, 500 g, 100 % Robusta". Warenbeschaffenheit: Dunkelbraune, ganze Kaffeebohnen; Geruch und Geschmack: nach geröstetem Kaffee. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Danach liegen geröstete, nicht entkoffeinierte Kaffeebohnen vor. Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt: Kaffee, geröstet: nicht entkoffeiniert.

DEBTI41842/19-10901210000

Angaben des Antragstellers: Zusammensetzung: Kaffeebohnen, geröstet, 100 % Arabica und Robusta. Verpackungseinheit: 500 g-Packungen. Feststellungen anhand einer Warenprobe: Verpackung: Bunt bedruckter, verschweißter, wiederverschließbarer Verbundfolienbeutel. Kennzeichnung (Auszug): "BV Coffee GOVIVA, Espresso, Italia Roast Blending, Whole Bean, 500 g". Warenbeschaffenheit: Dunkelbraune, ganze Kaffeebohnen; Geruch und Geschmack: nach geröstetem Kaffee. Befund: Die Einreihung erfolgt auf der Grundlage der Antragsangaben. Danach liegen geröstete, nicht entkoffeinierte Kaffeebohnen vor. Kaffee, auch geröstet oder entkoffeiniert; Kaffeeschalen und Kaffeehäutchen; Kaffeemittel mit beliebigem Kaffeegehalt: Kaffee, geröstet: nicht entkoffeiniert.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI