DEBTI25717/25-10904110090
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um ganze, getrocknete, grau-weiße Pfefferfrüchte der Art Piper nigrum (weißer Pfeffer) ohne weitere Zusätze.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Pfeffer der Gattung Piper, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, andere als Schwarzer Pfeffer".