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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI41075/25-109051000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, ganze Kapselfrüchte ("Schoten") von Pflanzen der Gattung Vanilla, ohne Zusatzstoffe. Die Schoten weisen eine Länge von 13 bis 18 cm auf. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Vanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DEBTI20601/25-109051000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, ganze Kapselfrüchte ("Schoten") von Pflanzen der Art Vanilla planifolia, ohne Zusatzstoffe. Die Schoten weisen eine Länge von 14 cm und mehr auf und sind in vakuumierten Kunststoffbeuteln mit einem Inhalt von 500 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Vanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DEBTI58895/24-109051000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete Kapselfrüchte von Pflanzen der Gattung Vanilla, ohne Zusatzstoffe. Je eine Schote ist in einem Glasröhrchen mit Kunststoffstopfen auf einer bedruckten Pappkarte angebracht verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Vanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert" eingereiht.

DEBTI22932/23-10905100000

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der Ware (Artikelnr. FB1-16-032) um getrocknete, ganze Vanilleschoten, ohne Zusatzstoffe. Zwei Schoten sind in Blister-Verpackungen verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Vanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DEBTI46083/21-109051000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, ganze Kapselfrüchte ("Schoten") von Pflanzen der Art Vanilla planifolia, ohne Zusatzstoffe. Die Schoten weisen eine Länge von 14 cm und mehr auf und sind in vakuumierten Kunststoffbeuteln mit einem Inhalt von 500 g verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Vanille, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI