DEBTI22183/26-10902200000
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich um hellgrünes Pulver von getrockneten, gemahlenen und nicht fermentierten Blättern des Teestrauchs (Camellia sinensis), sog. Matcha-Pulver.
Das Pulver ist in Umschließungen mit einem Gewicht von mehr als 3 kg verpackt.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr 3 kg".