DEBTI25010/25-10906110000
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um getrocknete, hellbraune, ganze Zimtstangen aus Rinde von Bäumen der Art Cinnamomum verum (Cinnamomum zeylanicum Blume) mit einer Wandstärke von 0,2 - 0,8 mm.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Zimt (Cinnamomum zeylanicum Blume), weder gemahlen noch sonst zerkleinert".