DEBTI51390/19-10908320000
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "LeChef Stick Kardamom" um getrockneten, gemahlenen Kardamom. Das Kardamompulver ist in einer tubenförmigen Verpackung (Inhalt 4,9 g) mit abgeflachtem Deckel als Standfläche verpackt.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Kardamomen, gemahlen".