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1 Ergebnisse für "0909220000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

090922000080gemahlen oder sonst zerkleinert6%
DEBTI22183/26-10902200000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorgelegten Abbildung handelt es sich um hellgrünes Pulver von getrockneten, gemahlenen und nicht fermentierten Blättern des Teestrauchs (Camellia sinensis), sog. Matcha-Pulver. Das Pulver ist in Umschließungen mit einem Gewicht von mehr als 3 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr 3 kg".

DEBTI30629/25-10902200000

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der Ware um grünen Tee (Matcha) in Form von gemahlenen Blattspitzen des Teestrauchs. Das Teepulver ist in Umschließungen mit einem Gewicht von mehr als 3 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr 3 kg".

DEBTI30069/25-10902200000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der Ware um hell grünen Tee (Matcha) in Form von gemahlenen Blattspitzen des Teestrauchs (Camellia sinensis). Das Teepulver ist in Umschließungen mit einem Gewicht von mehr als 3 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, grüner Tee (nicht fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr 3 kg".

DEBTI19193/24-10909210000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, getrocknete Korianderfrüchte (Coriandrum saticum L., Apiaceae). Die Korianderfrüchte haben einen Durchmesser von ca. 1,5 bis 6 mm und keine über das Kapitel 09 hinausgehende Bearbeitung erhalten. Die Erzeugnisse sind in Papiersäcken à 25 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DEBTI45020/23-10909210000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze Korianderfrüchte. Die Korianderfrüchte sind in einem bunt bedruckten Beutel (Inhalt 50g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI