DEBTI19193/24-10909210000
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, getrocknete Korianderfrüchte (Coriandrum saticum L., Apiaceae).
Die Korianderfrüchte haben einen Durchmesser von ca. 1,5 bis 6 mm und keine über das Kapitel 09 hinausgehende Bearbeitung erhalten.
Die Erzeugnisse sind in Papiersäcken à 25 kg verpackt.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".