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Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um ganze, getrocknete, längliche Kümmelfrüchte. Die Pflanzenteile sind lose in einem handelsüblichen Blockbodenbeutel (Inhalt 50 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Kümmelfrüchte; andere als Kreuzkümmelfrüchte.
Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der Ware um getrockneten Weißen Tee, der vom Strauch der Gattung Thea stammt und der in Umschließungen mit einem Gewicht von mehr als 3 kg verpackt ist. Die Teeblätter des weißen Tees werden nach den hier vorliegenden Informationen lediglich getrocknet und sind leicht fermentiert (oxidiert). Derartige "leicht fermentierte" Tees werden zolltarifrechtlich dem teilweise fermentierten Tee (z.B. Oolong-Tee) an die Seite gestellt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um teilweise fermentierten Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 3 kg.
Nach den Angaben der Antragstellerin und den ergänzenden Angaben handelt es sich um einen "Schwarzen Tee". Das Erzeugnis besteht aus getrockneten, fermentierten Pflanzenteilen vom Strauch der Gattung Thea (Camellia sinensis), ohne weitere Zusätze. Der Tee ist lose in Papiersäcken (Inhalt 5 oder 10 kg) aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um schwarzen Tee (fermentiert) in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 3 kg.
Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei der Ware um einen getrockneten, fermentierten schwarzen Tee, der vom Strauch der Gattung Thea stammt und der mit Brombeerblättern, Vanille-Aroma und Vanilleschoten aromatisiert ist. Die Ware wird in Großgebinden mit einem Inhalt von mehr als 3 kg verkauft. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Tee, aromatisiert, schwarzer Tee (fermentiert), in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 3 kg".
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrocknete, fermentierte, zerkleinerte, nicht aromatisierte Blätter schwarzer Färbung vom Strauch der Gattung Thea. Die Ware ist in Säcken mit einem Gewicht von mehr als 3 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Schwarzen Tee, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 3 kg.