Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

0 Ergebnisse für "0910100000"

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE12666/11-10910100000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Scheiben von Ingwer, eingelegt in einer Aufgussflüssigkeit (Zutaten: Wasser, Salz, Säuerungs- und Süßungsmittel, Farb- und Konservierungsstoffe). Bei der als "Gari" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Mischung, die aufgrund des Umfangs und des Geschmacks den Charakter von Ingwer beibehalten hat. Das Erzeugnis ist in einem transparenten, bedruckten Kunststoffbeutel zu 1 kg aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Ingwer.

DE12667/11-10910100000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Scheiben von Ingwer, eingelegt in einer Aufgussflüssigkeit (Zutaten: Wasser, Salz, Säuerungs- und Süßungsmittel, Farb- und Konservierungsstoffe). Bei der als "Gari" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Mischung, die aufgrund des Umfangs und des Geschmacks den Charakter von Ingwer beibehalten hat. Das Erzeugnis ist in einem transparenten Kunststoffbeutel zu 20 g aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Ingwer.

DE8329/10-10910100000

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um getrockneten und gemahlenen Ingwer. Das Gewürz ist zu 40 g in einen Blockbodenbeutel aus Polypropylen-Folie abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Ingwer.

DE14040/09-10910100000

Nach den Antragsangaben und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um zerkleinerten Ingwer. Über die Zutaten wurden vertrauliche Angaben gemacht. Bei der Ware ist der Ingwer nach Umfang und Geschmack charakterbestimmend, so dass die Mischung den Charakter einer Ware des Kapitels 9 behalten hat.

DEHH/422/09-10910100000

Nach den Antragsangaben und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um in dünne Scheiben geschnittene Ingwerstücke, die in einer hellen, süß-säuerlichen Aufgussflüssigkeit (Zutaten: Wasser, Zucker, Salz, Säuerungsmittel und Konservierungsmittel) eingelegt sind. Bei der als "Gari (Ingwer-Scheiben)" bezeichneten Ware ist der Ingwer nach Umfang und Geschmack charakterbestimmend, so dass die Mischung den Charakter einer Ware des Kapitels 9 behalten hat. Das Erzeugnis ist in einem Schraubglas mit Metalldeckel (Nettogewicht 100g) abgepackt und soll als Beilage zu Sushi verwendet werden.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI