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1 Ergebnisse für "0910120000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

091012000080gemahlen oder sonst zerkleinert6%
DEBTI43053/20-10910120000

Nach den Antragsangaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um getrockneten, fein gemahlenen Ingwer. Der Ingwer ist in einer wiederverschließbaren Verpackung aus Kunststofffolie für die Abgabe im Einzelverkauf aufgemacht (Nettogewicht 80 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, gemahlen".

DEBTI57021/19-10910120000

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "LeChef Stick Ingwer" um getrockneten, fein gemahlenen Ingwer. Das Ingwerpulver ist in einer tubenförmigen Verpackung (Inhalt 4,8 g) mit abgeflachtem Deckel als Standfläche verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, gemahlen".

DEBTI51387/19-10910120000

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "LeChef Stick Ingwer" um getrockneten, fein gemahlenen Ingwer. Das Ingwerpulver ist in einer tubenförmigen Verpackung (Inhalt 4,8 g) mit abgeflachtem Deckel als Standfläche verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, gemahlen".

DE2298/14-10910120000

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um fein zerkleinerten Ingwer, der mit Wasser, Speisesalz, Zucker und Essigsäure zu einer verzehrfertigen Paste zubereitet ist. Bei der als "Ingwerpaste" bezeichneten Ware ist der Ingwer nach Umfang und Geschmack vorherrschend (charakterbestimmend), so dass die Mischung den Charakter einer Ware des Kapitels 9 behalten hat. Die Ingwerpaste ist in einem Schraubglas mit bunt bedruckten Etikett abgepackt (Inhalt 120 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert.

DE12401/13-10910120000

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um geschälten, zerdrückten Ingwer, dem in geringen Mengen Wasser, Maisstärke, Meersalz und Zitronensaftkonzentrat zugesetzt ist. Das Erzeugnis wurde zu einer Paste verarbeitet. Bei der als "Ingwerpaste, tiefgefroren" bezeichneten Ware ist der Ingwer nach Umfang und Geschmack charakterbestimmend, so dass die Mischung den Charakter einer Ware des Kapitels 9 behalten hat. Das Erzeugnis ist in Plastiktabletts bzw. -schalen mit einem Inhalt von etwa 70 g abgepackt. Die Tabletts/Schalen sind mit 20 quadratischen, einzelnen Vertiefungen versehen, in die die Ingwerpaste gefüllt ist. Die Tabletts/Schalen sind mit einer Folie luftdicht versiegelt und mit einem roten, bunt bedruckten Deckel abgedeckt. Ein zusammengesetztes Würzmittel der Position 2103 liegt nicht vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI