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1 Ergebnisse für "0910993300"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

091099330080anderer6%
DEBTI20595/19-10910993300

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um gefriergetrockneten, geschnittenen Thymian (Thymus vulgaris) ohne weitere Zusätze. Die Ware ist in Verpackungseinheiten mit einem Gewicht von 6 kg oder 12 kg in einem Poly-/Alubeutel mit einem Umkarton aus Pappe aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Thymian, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, anderer als Feldthymian oder Sand-Thymian (Thymus serpyllum L.).

DEBTI21013/19-10910993300

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um die abgestreiften, unzerkleinerten, getrockneten Blätter und Blüten von Thymian der Arten Thymus vulgaris und Thymus zygis, die mit vereinzelten Stängelstücken durchmischt sind. Die Ware wird in Großgebinden (15-25 kg Säcke) eingeführt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um getrockneten "Thymian, weder gemahlen noch sonst zerkleinert; anderer als Feldthymian oder Sandthymian, anderer als frisch (Thymus serpyllum L.)".

DEBTI56814/18-10910993300

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um eine Pflanze der Art Thymus × citriodorus (Zitronenthymian), die in einen einfachen Pflanztopf gepflanzt ist. Die Pflanze wird nicht zu Pflanzzwecken verwendet sondern soll vergleichbar mit Küchenkräutern zum "Würzen" von Lebensmitteln vertrieben werden (somit keine Ware des Kapitels 6). Zolltarifrechtlich handelt es sich um Thymian, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, Zitronenthymian (Thymus × citriodorus) frisch.

DE14166/13-10910993300

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich vorwiegend um getrocknete, ganze, graugrüne Thymianblätter (Thymi herba), die mit vereinzelten bräunlichen Stängelstücken vermischt sind. Nach Antragsangaben handelt es sich um Thymian der Arten Thymus vulgaris und Thymus zygis. Die Ware wird in Großgebinden (25 kg Säcke) eingeführt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um getrockneten "Thymian, weder gemahlen noch sonst zerkleinert; anderer als Feldthymian".

DE11707/13-10910993300

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um getrockneten, gerebelten Thymian (Thymus vulgaris), ohne weitere Zusätze. Die Ware ist in blaue Polybeutel mit einem Umkarton aus Pappe und einem Gewicht von 6 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Thymian, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, anderer als Feldthymian oder Sand-Thymian (Thymus serpyllum L.), hier Thymus vulgaris.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI