DEBTI37068/25-10910993100
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknetes und geschnittenes Quendelkraut (Herba Serpylli, Sandthymian, Feldthymian).
Thymian wird vorwiegend als Gewürz verwendet.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Thymian, weder gemahlen noch sonst zerkleinert, Feldthymian oder Sand-Thymian (Thymus serpyllum L.), getrocknet“.