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1 Ergebnisse für "1003"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

293399808080Pyrrol-2-carboxaldehyd (CAS RN 1003-29-8) mit einer Reinheit von 97 GHT oder mehr8%
DEB/1003/09-12005995090

Zubereitete Gemüsemischung. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Indisches Curry-Gericht auf der Grundlage von Gemüse. Zutaten: Wasser, Kichererbsen 13 %, Zwiebeln 10 %, Kartoffeln 8 %, Tomaten 7 %, Sonnenblumenöl, Gewürze, Ingwer, Salz, Knoblauch, Granatapfelkernpulver, Teeblattextrakt, grüne Pfefferschoten. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: braune, inhomogene, dickflüssige Masse mit ganzen, weichen Kichererbsen und Kartoffelstücken. Geschmack: würzig, scharf, nach gekochtem Gemüse. Aufmachung: Original-Karton mit Folieninnenbeutel (270 ml). Das erhitzte Curry wird üblicherweise mit Brot oder Reis gegessen. Nach der Beschaffenheit der Ware handelt es sich weder um eine Zubereitung der Position 2103 noch um eine Gemüsesuppe der Position 2104 des Zolltarifs. Anderes Gemüse, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, ausgenommen Erzeugnisse der Position 2006, andere als in den UPos 2005 1000 bis 2005 9100 erwähnt, Mischungen von Gemüsen, nicht in Form von Pulver.

DEM/1003/09-18473302000

Hauptplatine für EDV-Zentraleinheit, - aus gedruckter Schaltung (Micro-ATX-Formfaktor; Abmessungen: 244 x 234 mm) mit Stecksockel für Prozessor, Chipsatz, BIOS, 2 Steckplätzen für Arbeitsspeichermodule, 2-PCI-Express-und 2-PCI-Steckkartenplätze, Grafik-, Audio- und LAN-Baustein sowie verschiedenen Ein- und Ausgangsanschlüssen, - zum Einbau in automatische Datenverarbeitungsmaschinen nach Ausstattung mit Prozessor und Speichermodulen zu einer digitalen Verarbeitungseinheit, - zusammen mit Beipack (CD-ROM, Blende, Kabel und Handbuch) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Die Hauptplatine bestimmt dabei den Charakter des Ganzen. "Teil, erkennbar ausschließlich für Maschinen der Position 8471 bestimmt, zusammengesetzte elektronische Schaltung (Baugruppe) - Hauptplatine in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack."

DEF/1003/09-16104630000

Kurze Hose, sog. Hose für den Radsport geeignet (Artikel Nr.: 0256 Jr Quest Short), Größe M, siehe Foto, - aus 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100% synthetischen Chemiefasern, - in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund mit Kordelzug, - ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex), - mit einem Polster im Schritt- und Gesäßbereich, - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: 32 cm), - an den Beinabschlüssen gesäumt.

DEK/1003/08-17415330000

"Sechskantmutter"; es handelt sich um ca. 2 mm hohe Ringe mit Innengewinde, aus einer Kupfer-Zink-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing, lt. Antragstellerangabe), die mit einem Überzug aus Nickel (lt. Antragstellerangabe) versehen sind. Innendurchmesser: ca. 9 mm. Die Erzeugnisse sind in einem Kunststoffbeutel verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Muttern aus Kupfer" zur Codenummer 7415 3300 00 0 des Elektronischen Zolltarifs der EG.

DEHH/1003/08-13926300000

Bei der durch ein Foto veranschaulichten Ware handelt es sich um einen runden Karosseriebeschlag aus einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 (lt. Antragsangaben ABS). Das verchromte Erzeugnis ist an der Unterseite mit Befestigungsstegen versehen und wird lt. Angaben der Antragstellerin als Zierring im Instrumentenbereich von Kraftfahrzeugen verwendet.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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