DE16214/14-11004900000
Warenzusammenstellung aus Getreidekörnern, Pflanzsubstrat und einer Keramikschale.
Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Keramikschüssel, in der sich eine Kartonage, die Hafer-, Weizen-, Roggen- und Gerstensamen enthält, befindet. Die Samen sollen in der Schüssel mit Erde und Wasser angepflanzt werden. Die entstehenden Halme sollen von Katzen zur Förderung der Verdauung gefressen werden.
Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: Braun glasierte Keramikschale mit etwa quadratischer oberer Öffnung (Maße: ca. 8,5 x 8,5 cm), in der sich eine mit einem bedruckten Pappdeckel verschlossene Kunststoffschale befindet, die eine Mischung aus Getreidekörnern und ein scheibenförmig gepresstes Pflanzsubstrat enthält. Die Keramikschale und die Verpackung mit Getreidekörnern und Pflanzsubstrat werden durch einen umlaufenden Streifen aus Kunststofffolie zusammengehalten. Die Getreidekörnermischung besteht zu etwa gleichen Anteilen aus Haferkörnern mit Spelzen, Weizenkörnern, Roggenkörnern und Gerstenkörnern mit Spelzen. Der Pappdeckel ist mit Angaben in englischer Sprache bedruckt, u.a. Handelsbezeichnung, Verwendungszweck und Pflanzanleitung (Pflanzsubstrat in die Schale legen und warmes Wasser hinzufügen, nach 10 Minuten die Samen hinzugeben und umrühren).
Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der AV 3b). Im Hinblick auf die Verwendung der Ware verleiht die enthaltene Mischung von Getreidekörnern der Ware den wesentlichen Charakter. Bei der Getreidekörnermischung kann nach der Zusammensetzung kein Charakter bestimmender Anteil ermittelt werden. Die Ware ist somit nach der AV 3c) von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen der zuletzt genannten Position zuzuweisen. Damit ist die Ware als Hafer in die Position 1004 einzureihen. Im Sinne der Position 1004 handelt es sich nicht um Hafer zur Aussaat.
Hafer, anderer als zur Aussaat.