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Angaben: Bastelkleber Feststellungen an einem Warenmuster: Es wurde eine kleine Tube (Inhalt < 1 kg) mit einem weißen Klebstoff auf Kunststoffbasis vorgelegt. Befund: Zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Erlebnisdusche - aus einem Steuerpaneel mit zwei Zuläufen, Thermomischer mit Rückschlagventilen, drei Abgängen mit Magnetventil, einer Dosierpumpe mit Duft-Vorratsbehälter und Dosierventil, Mikroprozessor-Steuerung, Tasterplatte und -gehäuse, einem Deckenelement mit Tropenregenbrause, acht LED-Spots, sechs Seitenbrausen, einem Soundmodul mit MP3-Player und Feuchtraumlautsprecher, noch nicht zusammengesetzt, - zur Regelung des Wasserdurchflusses und der Wassertemperatur -charakterbestimmend- , zur dosierten Abgabe von Duftstoff zur Beduftung von Duschwasser, zur Beleuchtung sowie zur Wiedergabe von Audiodateien. "Armatur für Rohr- oder Schlauchleitungen, keine Ware der Unterpositionen (KN) 8481 1005 bis 8481 4090, Sanitärarmatur, Mischarmatur -charakterbestimmend-, zusammengesetzt mit Dosiersystem, Soundmodul mit MP3-Player, Feuchtraumlautsprecher und LED-Spots, noch nicht zusammengesetzt - Erlebnisdusche"
Angaben: Farbglanzpigment für Kosmetik; Kernpigment; weißes Pulver mit optischem Farbwechseleffekt. Befund: Zubereitung auf der Grundlage von Titandioxid mit einem Gehalt an Titandioxid von weniger als 80 GHT, bezogen auf die Trockensubstanz (Effektpigment/Kernpigment mit einem Überzug auf der Grundlage von Titandioxid).
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein unvollständiges elektronisches Thermostat, im Wesentlichen bestehend aus einer mit aktiven und passiven und Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung in einem schwarzen Kunststoffgehäuse (Abmessungen ca. 220 x 70 x 35 mm), das auf der Vorderseite mit Digitalanzeige und Bedienelementen und auf der Oberseite mit einem Anschlusskabel zum Anschluss an eine Sexpuppe sowie an der Unterseite mit einer Zuleitung mit Netzstecker versehen ist. Das Thermostat dient zum Ermitteln der Temperatur (Ist-Wert) innerhalb der Sexpuppe, die dazu mit Heizelementen und einem Temperaturfühler ((nicht Gegenstand dieses Gutachtens) ausgestattet ist, nachdem ein Soll-Wert eingegeben worden ist. Das Thermostat bildet mit einer Sexpuppe (Position 1), einer Perücke (Position 2), einem Handtuch (Position 3), Bekleidung (Position 4 und 5), einem Paar Handschuhe (Position 6), einem Kamm (Position 7), einer sog. Intimdusche (Position 8), einem Gleichrichter (Position 9) und einer Fernbedienung (Position 10) ein Set, das gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Es handelt sich bei dem Set nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), da die Waren nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Daher sind alle Bestandteile des Sets getrennt einzureihen. Zolltarifrechtlich liegt ein "Gerät zum Regeln, Thermostat, elektronisch" vor.
Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um Klammern aus natürlich gewachsenem, bunt gefärbtem Holz mit einer Feder aus unedlem Metall. Die ca. 2,5 x 0,3 x 0,7 cm großen Waren sind zur Verwendung als universelle Befestigungsmöglichkeit bestimmt. Insgesamt 5 Klammern sind zusammen mit Perlen, Pailletten, Wackelaugen, Kunststoffkugeln, selbstklebenden Strasssteinen, selbstklebenden Buchstaben/Zahlen, rechteckigen Kunststofffolien, bunten Holzstäbchen (rechteckig und abgerundet), Regenbogenpapier, buntem Papier, gewelltem Papier, Papierstrohhalmen, Druckerzeugnissen, rechteckigen Vlieszuschnitten, Watte, Bindfäden, Pompons, Knöpfen, bunten Federn, Musterbeutelklammern und Pfeifenreinigern (DEBTI-1299/24-1 bis DEBTI-1299/24-10, DEBTI-1299/24-12 bis DEBTI-1299/24-25) in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Sie können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (hier: Holzklammer) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als „Andere als in den Positionen 4401 bis 4420 genannte Waren aus Holz, keine Kleiderbügel, keine Särge, nicht aus Bambus, nicht aus Faserplatten (zusammengesetzte Waren aus Holz -charakterbestimmend- und unedlem Metall" eingereiht.