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Antragsangaben: Getreidebrei aus Hafervollkornmehl mit geringem Vitaminzusatz. Beschaffenheit des Warenmusters: bunt bedruckter 200-g-Originalkarton in Aufmachung für den Einzelverkauf als Babybrei mit innen liegendem Alufolienbeutel, darin ein feines, helles, beigefarbenes Mehl. Stärkegehalt (laut Angabe): mehr als 45 % Aschegehalt (laut Angabe): weniger als 5 % Siebdurchgang (315 Mikrometer): 80 % oder mehr Mehl von Hafer.
Antragsangaben: Mehlmischung für Pfannkuchen; Zutaten: Reisstärke, Weizenmehl, Kurkuma. Beschaffenheit des zur vZTA DE 25244/16-1 vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver, nach Getreidemehl schmeckend; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter Folienbeutel mit weißem Klebeetikett mit Angaben in Deutsch. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Mehlmischung für Pfannkuchen; Zutaten: Reisstärke, Weizenmehl, Kurkuma; Inhalt: 400 g". In dem Folienbeutel befindet sich ein mit "Turmeric" beschrifteter kleiner Folienbeutel mit einem feinen, gelborangefarbenen Pulver. Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung (Wasserpräparat): überwiegend intakte Reisstärke, teilweise Weizenstärke und vereinzelt intakte Tapiokastärke festgestellt. Aschegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): 1,6 GHT oder weniger; Stärkegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): mehr als 45 GHT. Bei der Mischung handelt es sich nach den Beschaffenheitsmerkmalen um eine Mischung aus im Wesentlichen Reismehl und Weizenmehl. Die aus der Mehlmischung und dem Kurkuma bestehende Ware ist als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf anzusehen. Die Mehlmischung bestimmt den Charakter der Ware. Da der Anteil an Reismehl in der Mehlmischung überwiegt, ist die Ware nach der Allgemeinen Vorschrift 3b) als Reismehl in die Codenummer 1102 9050 der KN einzureihen. Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, anderes, von Reis.
Antragsangaben: Mehlmischung für Dumpling Dampfbrötchen; Zutaten: Reisstärke, Tapiokastärke. Beschaffenheit des zur vZTA DE 25243/16-1 vorgelegten Warenmusters: weißes, feines Pulver mit leicht knirschendem Griff; Geschmack: schwach nach Getreidemehl; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter Folienbeutel mit weißem Klebeetikett mit Angaben in Deutsch. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Reismehlmischung für gefüllte Dampfbrötchen; Zutaten: Reisstärke, Tapiokastärke; Inhalt: 400 g". Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung (Wasserpräparat): hauptsächlich intakte Reisstärke und vereinzelt intakte Tapiokastärke festgestellt. Aschegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): 1,6 GHT oder weniger; Stärkegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit): mehr als 45 GHT. Die Ware weist nach den Beschaffenheitsmerkmalen, insbesondere dem Proteingehalt, nicht den Charakter von Reisstärke, sondern von Reismehl auf. Sie ist damit unter Anwendung der AV 3b) in die Codenummer 1102 9050 der KN einzureihen. Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, anderes, von Reis.
Antragsangaben: Klebreismehl; Zutaten: 98% Klebreismehl, 2% Wasser; Aschegehalt: 0,21g/100g; Handelseinheit: 10 kg Packung. Aschegehalt i. Tr. (lt. Antragsangaben): 1,6 GHT oder weniger. Nach den Antragsangaben wird als zutreffend unterstellt, dass der Stärkegehalt der Ware mehr als 45 GHT und der Siebdurchgang durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 315 µm mindestens 80 GHT beträgt. Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, anderes, von Reis.
Antragsangaben: Mehlmischung für gefüllte Reis-Röllchen "Bot Banh Cuon", zum Dämpfen; Zutaten: Reisstärke, Tapiokastärke, 400 g. Beschaffenheit des zur vZTA DE 18627/17-1vorgelegten Warenmusters : weißes, feines Pulver mit leicht knirschendem Griff; Geschmack: schwach nach Getreidemehl; Aufmachung: buntbedruckter, in mehreren Sprachen beschrifteter Folienbeutel mit weißem Klebeetikett mit Angaben in Deutsch. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Mehlmischung für gefüllte Reis-Röllchen; Zutaten: Reisstärke, Tapiokastärke; Inhalt: 400 g". Ergebnis der mikroskopischen Untersuchung (Wasserpräparat): intakte Reisstärke (ca. 90%), intakte Tapiokastärke (ca. 10%) und vereinzelt leicht aufgeschlossene Weizenstärke feststellbar. Aschegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit von DE 18627/17-1): 1,6 GHT oder weniger; Stärkegehalt i. Tr. (nach der Warenbeschaffenheit von DE 18627/17-1): mehr als 45 GHT. Die Ware weist nach den Beschaffenheitsmerkmalen, insbesondere dem Proteingehalt (s. Feld 8), den Charakter von Reismehl auf. Sie ist damit unter Anwendung der AV 3b) in die Codenummer 1102 9050 der KN einzureihen. Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn, anderes, von Reis.