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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI50415/25-111041290

Antragsangaben: Topping zur individuellen Veredelung von Brot/Backwaren. Mischung aus Flocken, Körnern und weiteren Bestandteilen. Es liegt eine Mischung auf der Grundlage von Getreideflocken ohne weitere Zubereitung vor. Die Haferflocken verleihen der Mischung den wesentlichen Charakter.

DEBTI1703/21-21104129000

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Haferflocken als Teil eines Geschenksets, bestehend aus einzeln in Beuteln abgepackten Portionen von Acaibeerensaftpulver, Haferflocken, Kokosnussraspeln, Gojibeeren und Chiasamen in einem Jutesäckchen. Das Säckchen ist mit einem Band verschlossen, an dem ein Kokosnussholzlöffel hängt. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters (Haferflocken): hellbraune, flachgewalzte Körner von Hafer, Haferflocken entsprechend, verpackt in einer transparenten Kunststofftüte (Füllmenge: 24 g); Geschmack: nach Haferflocken, keine Röstaromen wahrnehmbar. Es gibt keine Hinweise auf eine über das Kapitel 11 der KN hinausgehende Bearbeitung. Die Warenzusammenstellung aus verschiedenen Lebensmitteln und Holzflöffel dient weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellt sich somit nicht als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der AV 3b) dar. Die Waren sind daher getrennt voneinander einzureihen. Getreidekörner, anders bearbeitet (z. B. geschält, gequetscht, als Flocken, perlförmig geschliffen, geschnitten oder geschrotet), ausgenommen Reis der Position 1006, Getreidekörner, gequetscht oder als Flocken, von Hafer, als Flocken.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI