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Kabelfernbedienung, - in einem Kunststoffgehäuse mit Auslöse-Drucktastenschalter, Ein-/Ausschalter und Batteriefach sowie fest angebrachtem elektrischen Kabel mit Anschlussstecker, - mit Beipack (AAA-Batterie und Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufs- umschließung, - für eine Spannung von weniger als 1000 V, - nicht speicherprogrammierbar, - zum Auslösen des Aufnahmemodus einer Digitalkamera durch Betätigen des Drucktasten- schalters. Die Kabelfernbedienung bestimmt den Charakter des Ganzen. "Schalttafel, mit mehreren Geräten der Pos 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten, für eine Spannung von weniger als 1000 V, nicht für numerische Steuerungen, keine speicherprogrammierbare Steuerung, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge (Warenzusammen- aus Kabelfernbedienung und nicht charakterbestimmendem Beipack)"
Digitaler Bilderrahmen - aus einer 8 Zoll Farb-TFT-Flüssigkristallanzeige (Bildschirmdiagonale 20,32 cm, Bildschirmformat 4:3), Hintergrundbeleuchtung, Signalelektronik und eingebautem Lautsprecher in einem Gehäuse mit separat beigelegtem Standfuß (Abmessungen 241 x 184 x 33 mm), mit zwei Speicherkartensteckplätzen (SD/SDHC/MS/XD/CF-Karten), Bedienelementen, IR-Empfänger, USB- und 5 V Eingangsgleichstromanschluss, - zur Anzeige von Bildern und Videos (kennzeichnende Haupttätigkeit), zum Aufzeichnen und Wiedergeben von Bild- Ton- und Videodaten (Formate: JPEG, MJPEG) sowie zur Verwendung als Uhr mit Datumsanzeige, - zusammen mit Beipack (Kabel, Netzteil, Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Der Digitale Bilderrahmen bestimmt den Charakter des Ganzen. "Monitor, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, mit Flüssigkristallanzeige, nicht von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art, für mehrfarbiges Bild, nicht zum Einbau in Waren der Kapitel 84 bis 90 und 94 geeignet, mit einer Bildschirmdiagonalen von nicht mehr als 55,9 cm und einem Bildschirmformat von 4:3 - Kombination aus Monitor (kennzeichnende Haupttätigkeit) und Bildaufzeichnungs- und -wiedergabegerät, zusammengesetzt mit nicht charakter- bestimmender Uhr, noch nicht zusammengesetzt mit Standfuß, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack."
Warenszusammenstellung, bestehend aus neun Haargummis (Bekleidungszubehör) und zwei haarspangenähnlichen Waren, siehe Foto, - auf einer Kunststoffkarte für den Einzelverkauf aufgemacht; zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt (zum Zusammenhalten des Haares), - Haargummis jeweils bestehend aus einer elastischen Kordel aus einem Kautschukfaden, der mit einfarbigen Spinnstoffgarnen umflochten ist (Meterware der Position 5604); die gummielastische Kordel ist an den Enden durch eine Hülse aus unedlem Metall zu einem Ring zusammengefügt (somit konfektioniert); nicht handgearbeitet; mit einem Durchmesser von etwa 3,5 cm, - haarspangenähnliche Waren aus einer länglich spitz zulaufenden, auf Spannung gebogenen Clipspange aus unedlem Metall mit Überzug aus Kunststoff (Waren der Position 9615); ca. 4 cm lang und 1 cm breit; mit einer aufgeklebten Verzierung aus Teilen aus Kunststoff, - nach dem Umfang verleihen die Haargummis gegenüber den haarspangenähnlichen Waren der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst; kennzeichnet sich somit als konfektioniertes Bekleidungszubehör.
"Barset"; es handelt sich um Zusammenstellungen, bestehend aus - einem kegelförmigen Flaschenstopfen aus Stahl mit kugelförmigem Griff, der am unteren Ende mit einer Manschette aus Kunststoff oder Kautschuk versehen ist, - einer sog. Ausgießhilfe aus Stahl, die konisch geformt und am unteren Ende mit einer Manschette aus Kunststoff oder Kautschuk versehen ist und in die ein herausnehmbarer Stopfen aus Stahl und Kunststoff oder Kautschuk eingesetzt ist, - einem sog. Flaschenverschluss aus Stahl, der aus einem Stopfen mit Dichtung aus Kunststoff oder Kautschuk und einem Bügelverschluss besteht, - einem mit freiem Arm zu handhabenden, dreiteiligen Werkzeug (sog. Sommeliermesser), bestehend aus einem aufklappbaren Korkenzieher in Form einer offenen Spirale, einem Flaschenöffner sowie einer Messerklinge, jeweils aus Stahl, die in einen Griff aus Kunststoff eingesetzt sind, - einem sog. Weinabtropfring aus Stahl mit einem in der Innenseite eingelegten Filzstreifen, - einem sog. Vakuumverschluss, bestehend aus einer sog. Vakuumpumpe aus Stahl und Kunststoff und einem abnehmbaren Stopfen aus Kunststoff oder Kautschuk und - einem Weinthermometer. Die Erzeugnisse sind gemeinsam in einer aufklappbaren Pappschachtel mit Magnetverschluss und herausnehmbarem Einsatz mit passgenauen Aussparungen für die einzelnen Bestandteile für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Flaschenstopfen, die Ausgießhilfe und der Flaschenverschluss bestimmen aufgrund ihres Wertes und ihrer Menge den Charakter der Warenzusammenstellung. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "Stopfen aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8309 9090 90 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).
Dekorationsartikel aus Flechtstoffen in Form eines Nestes - in zwei Größen in runder Form mit leicht gewölbten Rand gearbeitet (kleines Nest: Durchmesser ca. 15 cm, großes Nest: Durchmesser ca. 18 cm), - unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan (dünne, biegsame Rebenzeige) hergestellt, die strangartig zu einem geschlossenen Kreis geformt worden sind, - mit vier mittels Metalldraht am Rand befestigten, hoch stehenden Verstrebungen (ebenfalls aus jeweils zwei Rebenzweigen), die in der Mitte mit einem Metalldraht zu einer Art Henkel zusammengebunden sind, - laut Angaben des Antragstellers in Handarbeit gefertigt, - jeweils zwei Nester kommen als Set in den Handel.