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Lichtwellenleiterkabel (Abbildung s. Anlage), - aus zwei einzelnen, mit Kunststoff ummantelten, Lichtwellenleitern (jeweils mit einer zweifach Acryl-beschichteten optischen Faser); mit Anschlussstücken (LC-Duplex, RDC 230) an beiden Enden. "Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, mit Anschlussstücken versehen"
Mehrkanal-Receiver - aus einem Radio-Tuner, Tonfrequenzverstärker, digitalem Signalprozessor und Lautsprecher in einem Gehäuse (Abmessungen: 194 x 450 x 400 mm) mit Audioanschlüssen, - noch nicht zusammengesetzt mit FM-Antenne, - zum Rundfunkempfang im UKW-Bereich - kennzeichnende Haupttätigkeit - und zum Verstärken, Decodieren und Verarbeiten von Audiosignalen, - zusammen mit Beipack (Kabel, Fernbedienung mit Batterien, Montagematerial, Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsumschließung. Der Mehrkanal-Receiver bestimmt den Charakter des Ganzen. "Rundfunkempfangsgerät, nicht von der in den Unterpositionen 8527 1210 bis 8527 2900 erfassten Art, nicht mit Tonaufnahme-, Tonwiedergabegerät oder Uhr kombiniert (Kombination aus Rundfunkempfangsgerät - kennzeichnende Haupttätigkeit - und digitalem Signalprozessor, noch nicht zusammengesetzt mit FM-Antenne, in Warenzusammen- stellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack)"
Bekleidungszubehör (Haargummi), siehe Foto, - auf einer Kunststoffkarte für den Einzelverkauf aufgemacht, - bestehend aus einer elastischen Kordel aus einem Kautschukfaden, der mit einfarbigen Spinnstoffgarnen umflochten ist (Meterware der Position 5604), - die gummielastische Kordel ist an den Enden durch eine Hülse aus unedlem Metall zu einem Ring zusammengefügt (somit konfektioniert); nicht handgearbeitet, - mit einem Durchmesser von etwa 5,0 cm, - mit auf der Hülse aufgeklebten Teilen aus Kunststoff, echten Federn und transparenten Gewebebändern verziert, - wird zum Zusammenhalten des Haares (z.B. Zopf/ Pferdeschwanz) getragen, - in Anbetracht des textilen Charakters wird die Ware nicht vom Warenkreis der Position 9615 erfasst; kennzeichnet sich somit als konfektioniertes Bekleidungszubehör.
"Eiscrusher/Eismühle"; es handelt sich um von Hand zu betätigende mechanische Geräte zum Zerkleinern von groben Eisstücken, bestehend aus einem Gehäuse (Höhe: etwa 27 cm) aus verchromtem Zinkdruckguss und Kunststoff mit fest integriertem Einfüllbehälter mit Deckel aus Kunststoff, in den ein Schneidwerk aus 5 Messern aus Stahl eingesetzt ist (Antragstellerangaben). Die Messer sind in gleichmäßigen Abständen auf eine Welle aus Stahl geschoben, die mittels einer abnehmbaren Antriebskurbel aus unedlen Metallen und Kunststoff betätigt wird. Im unteren Bereich des Gehäuses befindet sich ein Fach mit herausnehmbarer Kunststofflade in die das zerkleinerte Eis fällt und mittels einer Eisschaufel aus Kunststoff entnommen werden kann. Das Gehäuse und die Kurbel sind zu Verpackungszwecken zerlegt. Sie sind gemeinsam mit der Eisschaufel in Kunststofffolie und einem bunt bedruckten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Gesamtgewicht: etwa 1,7 kg Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "von Hand zu betätigende mechanische Geräte, mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger zum Vorbereiten, Zubereiten oder Anrichten von Speisen oder Getränken" zur Codenummer 8210 0000 00 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC).
Pflanzschale aus Flechtstoffen - oval in zwei unterschiedlichen Größen gearbeitet (kleine Schale: unterer Durchmesser ca. 15 cm, Höhe ca. 9 cm, große Schale: unterer Durchmesser ca. 20 cm, Höhe ca. 12 cm), - charakterverleihend unmittelbar aus anderen pflanzlichen Flechtstoffen als Bambus oder Rattan hergestellt (dünne, biegsame Rebenzeige), die um ein formgebenden Gerüst aus Metalldraht gewickelt sind, - innen mit einer durchsichtigen Kunststofffolie ausgekleidet, - laut Angaben des Antragstellers in Handarbeit gefertigt, - jeweils zwei Pflanzschalen kommen als Set in den Handel.