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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI23229/24-11204009000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, trockene hellbraun-goldgelbe, flach-ovale Samen von der Flachspflanze (Gemeiner Lein, Linum usitatissimum). Die Leinsamen wurden lediglich getrocknet. Eine weitergehende, über die Position 1204 hinausgehende Be- oder Verarbeitung haben die Samen nicht erfahren. Die Samen sind nicht zur Aussaat bestimmt. Die Ware wird in Gebinden mit einem Inhalt von 25 kg oder 1000 Kg verpackt.  Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Leinsamen, nicht zur Aussaat".

DEBTI1565/24-11204009000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, getrocknete, braune Samen von Pflanzen der Art Linum usitatissimum L (Flachspflanze / gemeiner Lein), die nicht zur Aussaat bestimmt sind. Die Leinsamen haben keine weitergehende, über die im Kapitel 12 zugelassene Be- oder Verarbeitung erfahren. Die Ware ist nach den ergänzenden Angaben in 25 kg Säcken, in 1.000 kg Säcken sowie 750 kg Papiersäcken verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Leinsamen, nicht zur Aussaat".

DEBTI43068/23-11204009000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, dunkelbraune Leinsamen, die -außer einem Reinigungsvorgang- keine weiteren Be- oder Verarbeitungen erfahren haben. Die nicht zur Aussaat bestimmten Leinsamen sind in bedruckten Beuteln à 100 g abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Leinsamen, nicht zur Aussaat bestimmt.

DEBTI13650/22-11204009000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, reife Samen von Pflanzen der Art Linum usitatissimum (Leinsamen) ohne weitere Zusätze, die nicht zur Aussaat bestimmt sind. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Leinsamen, nicht zur Aussaat".

DEBTI15384/21-112040090

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei dem Erzeugnis um eine nicht thermisch behandelte Mischung aus Leinsamen (Position 1204), Sonnenblumenkernen (Position 1206), geschälter und zerkleinerter Buchweizen (sog. Buchweizengrütze, Position 1104) und Sesamsamen (Position 1207). Im Hinblick auf den Gewichtsanteil bestimmen die Leinsamen den Charakter der Samenmischung. Die Ware soll im Teig sowie zum Dekorieren von Backwaren verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Leinsamen, nicht zur Aussaat.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI