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1 Ergebnisse für "1206001000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

120600100080zur Aussaat6%
DE113/10-11206001000

Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem biologisch abbaubarem, ca. 9 cm hohen Topf, - mit bedruckter Pappbanderole mit Pflanzanleitung, - verschiedenartigem, granuliertem Füllmaterial als Substrat und - Sonnenblumensamen (Art Helianthus annuus), die in einem Beutel abgepackt sind. Nach dem Befüllen des Topfes mit dem Substrat und den Samen, sollen durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall die Samen keimen und die Pflanzen wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Samen den wesentlichen Charakter der Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, deren Charakter durch die Samen der Sonnenblume bestimmt wird.

DE20138/09-11206001000

Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem braunen Kunststofftopf (Höhe ca. 4 cm), - verschiedenartigem, granuliertem Füllmaterial in einem Beutel, - einer Pflanzanleitung auf der Blisterkarte und - Sonnenblumensamen, die sich in zwei Beuteln befinden. Nach der Pflanzanleitung wird der Topf mit dem Granulat und den Samen befüllt und mit Wasser begossen. Durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall sollen die Samen keimen und eine Pflanze wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Sonnenblumensamen den Charakter der Ware. Die Voraussetzungen der VO (EWG) Nr. 4138/87 sind zu beachten.

DEHH/1902/08-11206001000

Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, so genannte Dosenblume, bestehend aus - einer bunt bedruckten Blechdose (Höhe 90 mm / Durchmesser 65 mm) mit einem Deckel mit Lasche (Einwegverschluss) sowie einer trinkdosenähnlichen Einwegöffnung am Dosenboden - einem Kunststoffdeckel als Untersetzer, - verschiedenartigem, granuliertem Füllmaterial mit einem eingelegten runden Vlies und einem rechteckigen Stück Schaumkunststoff, - einer Pflanzanleitung und - Sonnenblumensamen (Art Helianthus annuus), die sich direkt im Füllmaterial befinden, sowie zusätzlich in einem Beutel abgepackte Sonnenblumensamen für eine zweite Bepflanzung der Dose. Nach der Pflanzanleitung wird die Dose nach dem Öffnen des Deckels mit Wasser befüllt und der Abfluss am Dosenboden geöffnet. Durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall sollen die Samen keimen und eine Pflanze wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Sonnenblumensamen den Charakter der Ware. Die Richtlinie 2002/57/EG des Rates vom 13.Juni 2002 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen ist zu beachten.

DEBTI23229/24-11204009000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, trockene hellbraun-goldgelbe, flach-ovale Samen von der Flachspflanze (Gemeiner Lein, Linum usitatissimum). Die Leinsamen wurden lediglich getrocknet. Eine weitergehende, über die Position 1204 hinausgehende Be- oder Verarbeitung haben die Samen nicht erfahren. Die Samen sind nicht zur Aussaat bestimmt. Die Ware wird in Gebinden mit einem Inhalt von 25 kg oder 1000 Kg verpackt.  Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Leinsamen, nicht zur Aussaat".

DEBTI1812/24-11206009100

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der als Sonnenblumenkerne bezeichneten Ware um reife, getrocknete und geschälte Samen der Sonnenblume (Helianthus annuus). Die Sonnenblumenkerne haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Bearbeitung erfahren. Zolltarifrechtlich handelt es sich um geschälte Sonnenblumenkerne, nicht zur Aussaat.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI