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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI5645/24-11207999690

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ganze, ovale, braune, hellbraune und vereinzelt weiße ca. 1,5 mm lange Samen von Pflanzen der Art Salvia hispanica. Die sog. Chia-Samen weisen nach Angaben in der Fachliteratur einen Ölgehalt von über 30 % auf und dienen üblicherweise der Ölgewinnung. Die Samen finden als Lebensmittel Verwendung und sind nicht zur Aussaat bestimmt. Die mögliche Verwendung für die menschliche Ernährung steht der Einreihung in die Position 1207 nicht entgegen. Es haben sich bei dem vorgelegten Warenmuster keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Samen eine über das Kapitel 12 hinausgehende Be- oder Verarbeitung erfahren haben. Die Chia-Samen sind in unterschiedlichen Portionsgrößen (Inhalt 200 bis 2000 g) erhältlich und luftdicht in Kunststoffbeuteln verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Andere Ölsamen als in den Positionen 1201 bis 1206 genannt, nicht von den TARIC-Codes 1207 1000 00 bis 1207 9996 10 erfasst, nicht zur Aussaat".

DEBTI458/24-11207999690

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, ovale, ca. 1,5 mm lange Samen von Pflanzen der Art Salvia hispanica. Die sog. Chia-Samen weisen nach den Angaben in der Fachliteratur einen Ölgehalt von über 30 % auf und dienen üblicherweise der Ölgewinnung. Die Samen finden als Lebensmittel Verwendung und sind nicht zur Aussaat bestimmt. Die mögliche Verwendung für die menschliche Ernährung steht der Einreihung in die Position 1207 nicht entgegen. Die Chia-Samen sind in Papiersäcke (Füllmenge pro Sack 25 kg) oder Bigbags (Füllmenge pro Bigbag 900 oder 1.000 kg) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Andere Ölsamen als in den Positionen 1201 bis 1206 genannt, nicht von den TARIC-Codes 1207 1000 00 bis 1207 9996 10 erfasst".

DEBTI467/24-11207999610

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um olivgrüne, weichschalige Kürbissamen bei denen die korkartige, harte Außenschicht der Samenschale genetisch fehlt (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca oder Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch). Kürbisse dieser Varietäten werden hauptsächlich für die Ölgewinnung (sog. Ölkürbisse) angebaut. Die nicht zur Aussaat bestimmten Kürbiskerne werden in unterschiedlichen Verpackungseinheiten (Inhalt: 11,34 kg, 20 kg, 25 kg, 850 kg oder 950 kg) gehandelt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Samen und ölhaltige Früchte, andere als in den Positionen 1201 bis 1206 und den Unterpositionen (KN) 1207 1000 bis 1207 9190 genannt, nicht zur Aussaat, Kürbiskerne (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch)".

DEBTI24763/23-11207999610

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrocknete Kürbiskerne, bei denen die korkartige, harte Außenschicht der Samenschale genetisch fehlt (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca oder Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch). Kürbisse dieser Varietäten werden hauptsächlich für die Ölgewinnung (sog. Ölkürbisse) angebaut. Die Kürbiskerne sind nicht zur Aussaat bestimmt. Die Ware wird in 25 kg Gebinden gehandelt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Andere Samen und ölhaltige Früchte, andere als in den Positionen 1201 bis 1206 und den Unterpositionen (KN) 1207 1000 bis 1207 9190 genannt, nicht zur Aussaat, Kürbiskerne (Cucurbita pepo L. convar. citrullinia Greb. var. styriaca und Cucurbita pepo L. var. oleifera Pietsch)".

DEBTI1703/21-31207999690

Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Samen von Pflanzen der Art Salvia hispanica, nicht zur Aussaat bestimmt, als Teil eines Geschenksets, bestehend aus einzeln in Beuteln abgepackten Portionen von Acaibeerensaftpulver, Haferflocken, Kokosnussraspeln, Gojibeeren und Chiasamen in einem Jutesäckchen. Das Säckchen ist mit einem Band verschlossen, an dem ein Kokosnussholzlöffel hängt. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters (Chiasamen): ganze, schwarze, lediglich getrocknete Samen von Pflanzen der Art Salvia hispanica, abgepackt in einer transparenten Kunststofftüte (Füllmenge 5 g). Es haben sich bei dem vorgelegten Warenmuster keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Samen eine über das Kapitel 12 hinausgehende Be- oder Verarbeitung erfahren haben. Die Warenzusammenstellung aus verschiedenen Lebensmitteln und Holzflöffel dient weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit und stellt sich somit nicht als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der AV 3b) dar. Die Waren sind daher getrennt voneinander einzureihen. Andere Ölsamen als in den Positionen 1201 bis 1206 genannt, nicht von den Codenummern 1207 1000 00 0 bis 1207 9996 10 0.

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1 095 HS4

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