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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE16037/11-11207999790

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um ganze Samen von Schwarzen Johannisbeeren (Ribes nigrum), die als Mischkomponenten für Früchteteemischungen eingesetzt werden. Es handelt sich um flache, eiförmige, ca. 2-3 mm lange und ca. 1 mm breite, bräunlich-rötliche Samen. Bei Samen von Schwarzen Johannisbeeren handelt es sich um Samen, die der Ölgewinnung dienen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um andere Ölsamen als in den Unterpositionen 1201 0010 bis 1207 9991 genannt (Samen von Schwarzen Johannisbeeren der Art Ribes nigrum), nicht zur Aussaat.

DEHH/674/08-11207999790

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um ganze, getrocknete Samen der Jatropha-Pflanze (botanische Bezeichnung Jatropha curcas). Circa 2 cm lange und circa 1 cm dicke schwarzen Samen, die auf der Rückseite gewölbt sind und an der Bauchseite eine längliche Verwachsungslinie haben. Die Schale der Samen ist mit feinen, gelben Streifen durchzogen und an einem Ende befindet sich ein beiger Fleck. Unter der Samenschale befindet sich ein weißlich-beiges Endosperm. Bei den Samen der Jatropha-Pflanze handelt es sich auf Grund des hohen Anteils an fetten Ölen zolltariflich um ölhaltige Samen. Sie sollen nach den Antragsangaben zu Pflanzenöl als Biokraftstoff und zu Pellets als Biobrennstoff verarbeitet werden. Die Samen sind - im Hinblick auf die Richtlinie 2002 /57/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen - nicht zur Aussaat bestimmt. Eine Einreihung als genießbare Samen in das Kapitel 08 scheidet auf Grund der toxischen Inhaltsstoffe der Samen aus.

DEHH/675/08-11207999790

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um ganze, getrocknete Früchte der Jatropha-Pflanze (botanische Bezeichnung Jatropha curcas). Die Kapselfrüchte sind circa 3 cm lang, circa 2 cm breit und von schwarzbrauner Farbe. Sie enthalten im Inneren in 3 Kammern je einen circa 2 cm langen und circa 1 cm dicken schwarzen Samen. Die Samen sind auf der Rückseite gewölbt und haben an der Bauchseite eine längliche Verwachsungslinie. Die Schale der Samen ist mit feinen, gelben Streifen durchzogen und an einem Ende befindet sich ein beiger Fleck. Unter der Samenschale befindet sich ein weißlich-beiges Endosperm. Bei den Früchten der Jatropha-Pflanze handelt es sich auf Grund des hohen Anteils an fetten Ölen in den Samen zolltariflich um ölhaltige Früchte. Sie sollen nach den Antragsangaben zu Pflanzenöl als Biokraftstoff und zu Pellets als Biobrennstoff verarbeitet werden. Die Früchte sind - im Hinblick auf die Richtlinie 2002 /57/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen - nicht zur Aussaat bestimmt. Eine Einreihung als genießbare Früchte in das Kapitel 08 scheidet auf Grund der toxischen Inhaltsstoffe der Früchte aus.

DEBTI5645/24-11207999690

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ganze, ovale, braune, hellbraune und vereinzelt weiße ca. 1,5 mm lange Samen von Pflanzen der Art Salvia hispanica. Die sog. Chia-Samen weisen nach Angaben in der Fachliteratur einen Ölgehalt von über 30 % auf und dienen üblicherweise der Ölgewinnung. Die Samen finden als Lebensmittel Verwendung und sind nicht zur Aussaat bestimmt. Die mögliche Verwendung für die menschliche Ernährung steht der Einreihung in die Position 1207 nicht entgegen. Es haben sich bei dem vorgelegten Warenmuster keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Samen eine über das Kapitel 12 hinausgehende Be- oder Verarbeitung erfahren haben. Die Chia-Samen sind in unterschiedlichen Portionsgrößen (Inhalt 200 bis 2000 g) erhältlich und luftdicht in Kunststoffbeuteln verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Andere Ölsamen als in den Positionen 1201 bis 1206 genannt, nicht von den TARIC-Codes 1207 1000 00 bis 1207 9996 10 erfasst, nicht zur Aussaat".

DEBTI458/24-11207999690

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, ovale, ca. 1,5 mm lange Samen von Pflanzen der Art Salvia hispanica. Die sog. Chia-Samen weisen nach den Angaben in der Fachliteratur einen Ölgehalt von über 30 % auf und dienen üblicherweise der Ölgewinnung. Die Samen finden als Lebensmittel Verwendung und sind nicht zur Aussaat bestimmt. Die mögliche Verwendung für die menschliche Ernährung steht der Einreihung in die Position 1207 nicht entgegen. Die Chia-Samen sind in Papiersäcke (Füllmenge pro Sack 25 kg) oder Bigbags (Füllmenge pro Bigbag 900 oder 1.000 kg) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Andere Ölsamen als in den Positionen 1201 bis 1206 genannt, nicht von den TARIC-Codes 1207 1000 00 bis 1207 9996 10 erfasst".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI