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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI41837/24-112092510

Nach den Antragsangaben, dem vorliegenden Warenmuster und den ergänzenden Angaben handelt es sich um eine Warenzusammenstellung bestehend aus - einer Mischung aus 50 % Samen des Einjährigem Weidelgrases (Lolium multiflorum Lam. spp. alternativum, Sortenbezeichnung Aubade) mit 50 % Anzuchtsubstrat und - einer weißen, eckigen Kunststoffschale mit klarsichtigem Kunststoffdeckel, die gleichzeitig als Verpackung und als Anzuchtschale dient. Nach Füllung der Schale mit Wasser, treibt das Weidelgras aus und dient der Ernährung einer Katze (sog. Katzengras). Im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Samen des Weidelgrases den Charakter der Ware. Derartige Samen werden zolltarifrechtlich als Samen von Futterpflanzen bezeichnet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen, zur Aussaat, von Futterpflanzen, Samen von Weidelgras (Lolium multiflorum Lam., Lolium perenne L.), Samen von Einjährigem und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.)“.

DEBTI30617/20-11209251000

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der Ware (Art. Nr. 746371) um sogenannte "Grasköpfe" in verschiedenen Formen (als Maus, Schildkröte, Graskopf auf drei Beinen, Graskopf sitzend, Bär und einem Graskopf mit großem Kopf). Diese Grasköpfe bestehen aus Spinnstoffsäckchen aus Chemiefasern, die mit einem Granulat (Vermiculite/Schichtsilikat) und Samen vom einjährigen Weidelgras (ryegrass, annual ryegrass, Lolium multiflorum) gefüllt sind. Der Kopf, Beine oder Nasen der mit Kunststoffaugen versehenen Grasköpfe sind durch Abbinden mit Bindfäden gestaltet.  Durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall sollen die Samen keimen und die Pflanzen wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Samen den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. Samen vom Einjährigen Weidelgras werden zolltarifrechtlich als Samen von Futterpflanzen angesprochen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen, zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen (KN) 1209 1000 bis 1209 2400 genannt, Samen vom Einjährigem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.)".

DEBTI37996/20-112092510

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine Warenzusammenstellung bestehend aus - einer Mischung aus 50 % Samen des Weidelgrases (Lolium multiflorum Lam. spp. alternativum, Sortenbezeichnung Aubade) mit 50 % Anzuchtsubstrat (Vermiculit) und - einer weißen, eckigen Kunststoffschale mit klarsichtigem Kunststoffdeckel, die gleichzeitig als Verpackung und als Anzuchtschale dient. Nach Füllung der Schale mit Wasser, treibt das Weidelgras aus und dient der Ernährung einer Katze (sog. Katzengras). Im Hinblick auf die Verwendung bestimmen die Samen des Weidelgrases den Charakter der Ware. Derartige Samen werden zolltarifrechtlich als Samen von Futterpflanzen bezeichnet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen, zur Aussaat, von Futterpflanzen, Samen von Weidelgras (Lolium multiflorum Lam., Lolium perenne L.), Samen von Einjährigem und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum Lam.)“.

DEHH/1015/04-112092510

Zusammengesetzte Ware, bestehend aus einem 6 cm hohen, kugelförmigen Kunststoffbehälter mit aufgemalten Augen und zwei angesetzten Tatzen. Der Behälter kann in der Mitte geöffnet und befüllt werden. In einer Vertiefung im oberen Teil des Behälters ist ein mit Grassamen und Holzmehl befülltes Nylonsäckchen befestigt. Durch das Befeuchten des Nylonsäckchens werden die Grassamen zum Keimen gebracht und stellen laut beigefügter Anleitung nach 3 Tagen eine Grasfrisur dar, die geschnitten werden kann. Hinsichtlich der Bedeutung für den Verwendungszweck der zusammengesetzten Ware stellen die Grassamen, laut Antragsangaben von der Art Lolium multiflorum, den charakterbestimmenden Bestandteil dar. Nach dem Ergebnis der Untersuchung haben sich hier keine Anhaltspunkte ergeben, die gegen den Artnamen sprechen. Die zusammengesetzte Ware ist Teil einer Zusammenstellung (mit Gummizuckerware, als Befüllung), die sich nicht als Warenzusammenstellung i. S.d. AV 3b darstellt (getrennte Einreihung). Die Zusammenstellung ist von einem durchsichtigen, ca. 4 cm breiten Kunststofffolienstreifen fest ummantelt, der ein selbständiges Öffnen des Behälters verhindert.

DEBTI52933/23-11209259000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Mischung von Rasensamen mit Dünger. Die Ware besteht aus 50% Rasensamen des Deutschen Weidelgrases (Lolium perenne) zur Aussaat sowie 50% Dünger. Samen des Deutschen Weidelgrases werden zolltarifrechtlich als Samen von Futterpflanzen bezeichnet. Im Hinblick auf die Verwendung der Ware (Nachsaat und Erneuerung von Rasenflächen) bestimmen die Rasensamen den Charakter der Ware. Das Erzeugnis ist in einer Faltschachtel zu 1,0 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen, zur Aussaat, von Futterpflanzen, von Deutschem Weidelgras (Lolium perenne L.)".

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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