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1 Ergebnisse für "1209300000"

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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

120930000080Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden6%
DEBTI58102/18-11209300000

Nach den Angaben der Antragstellerin, dem vorliegenden Warenmuster sowie den ergänzenden Angaben handelt es sich bei den sogenannten Blumensamen um eine Saatgut-Mischung, die in einer transparenten PET/PE Keimschutz-Siegelrandtüte in einem Glasröhrchen mit Korkdeckel verpackt ist. Die Mischung besteht aus Samen von Pflanzen der Art: Calendula officinalis (UPos 1209 9999) Centaurea cyanus (UPos 1209 3000) Coreopsis lanceolate (UPos 1209 3000) Coreopsis tinctoria (UPos 1209 3000) Cosmos bipinnatus (UPos 1209 3000) Calliopsis bicolor semi-tall (UPos 209 3000) Delphinium consolida (UPos 1209 3000) Echinacea purpurea (UPos 1209 9991) Eschscholzia californica (UPos 1209 9999) Gaillardia pulchella (UPos 1209 3000) Godetia grandilfora (UPos 1209 3000) Gypsophila elegans (UPos 1209 3000) Lavatera trimestris (UPos 1209 3000) Linum grandiflorum (UPos 1209 3000) Linum usitatissimum (Pos 1204) Malope trifida (UPos 1203 9991) Mirabilis jalapa (UPos 1203 3000) Nigella damascena (Pos 0910) Oenothera lamarckiana (Pos 1207) Papaver rhoeas (Pos 1207) Rudbeckia hirta (UPos 1209 3000) Saponaria Vaccaria (Pos 1211) Silene armeria (UPos 1203 3000) Tagetes erecta (UPos 1203 3000) Trifolium incarnatum (UPos 1209 2280) Tropaeolum majus (UPos 1209 9180) Zinnia elegans (UPos 1209 3000) Linaria maroccana (UPos 1209 3000) Der Charakter der Mischung wird durch die Samen der Position 1209 bestimmt und innerhalb der Position durch die Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden".

DE3851/17-11209300000

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei der als "Geschenkpapier" bezeichneten Ware um einen bedruckten Saatbogen aus Papier und einer Vlieslage, der mit Perforationen versehen ist und in dem zur Aussaat bestimmte Samen eingebettet sind. Durch Trennen an den Perforationen entstehen etwa 1,5 cm breite Saatbänder. Die Ware kann als Ganzes oder in Teilen eingepflanzt werden. Bei den enthaltenen Samen handelt es sich um Samen von - Kornblumen (Cyanus segetum Hill; UPos. (KN) 1209 3000), - Ringelblumen (Calendula officinalis; UPos. (KN) 1209 9999), - Magerwiesen-Margeriten (Leucanthemum vulgare; UPos. (KN) 1209 3000), - Schmuckkörbchen (Cosmea bipinnatus; UPos. (KN) 1209 3000), - Klatschmohn (Papaver rhoeas; Pos. 1207), - Flockenblumen (Centaurea centaurium; UPos. (KN) 1209 3000), - Buschwinden (Convolvulus arvensis; UPos. (KN) 1209 9999) und - Sonnenblumen (Helianthus annuus; Pos. 1206). Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Samen den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. Aufgrund des Umfangs handelt es sich zolltarifrechtlich um Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden.

DE23964/16-11209300000

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um ein bedrucktes Geschenkpapier bestehend aus einem Samenband/Saatbogen. In dem Geschenkpapier sind Samen eingebettet, die zur Aussaat bestimmt sind. Dabei handelt es sich um Samen von - Kornblumen (Cyanus segetum Hill; UPos. (KN) 1209 3000), - Ringelblumen (Calendula officinalis; UPos. (KN) 1209 9999), - Magerwiesen-Margeriten (Leucanthemum vulgare; UPos. (KN) 1209 3000), - Schmuckkörbchen (Cosmea bipinnatus; UPos. (KN) 1209 3000), - Klatschmohn (Papaver rhoeas; Pos. 1207), - Flockenblumen (Centaurea centaurium; UPos. (KN) 1209 3000), - Buschwinden (Convolvulus arvensis; UPos. (KN) 1209 9999) und - Sonnenblumen (Helianthus annuus; Pos. 1206). Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Samen den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware. Aufgrund des Umfangs handelt es sich zolltarifrechtlich um Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden.

DE567/12-11209300000

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um eine Zusammenstellung bestehend aus einem Tütchen mit Samen des Schmuckkörbchens (Cosmos bipinnatus; auch Kosmee genannt) und einem auf die Menge der Samen abgestimmten Tütchen mit granuliertem Füllmaterial. In das Granulat werden die Samen eingelegt und durch regelmäßiges Gießen und Lichteinfall sollen die Samen keimen und die Pflanzen wachsen. In Hinblick auf die Verwendung (Pflanzenaufzucht) bestimmen die Samen den Charakter der Warenzusammenstellung. Bei der Kosmee handelt es sich um eine krautartige Pflanze, die hauptsächlich wegen ihrer Blüte gezogen wird. Die Ware ist zusammen mit einer Gießkanne aus unedlem Metall (nicht Gegenstand dieser Auskunft) mit einer Pappbanderole mit aufgedruckter Pflanzanleitung für den Einzelverkauf aufgemacht. Hinsichtlich der Gießkanne kommt eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3b) auf Grund eines fehlenden gemeinsamen Bedarfs und des Gebrauchswertes der Gießkanne nicht in Betracht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden.

DE562/12-11209300000

Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer mit Etiketten sowie mit Schleifenband versehenen Papiertüte (ca. 12,5 cm x 18 cm), die innen mit Folie ausgekleidet ist, - mit einer Pflanzanleitung auf der Verpackung, - verschiedenartigem, granuliertem Füllmaterial als Substrat und - Samen des Stiefmütterchens (Art Viola tricolor Linn), die sich direkt im Füllmaterial befinden. Nach dem Befüllen der Tüte mit dem Substrat und den Samen, sollen durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall die Samen keimen und die Pflanzen wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Stiefmütterchensamen den Charakter der Ware. Bei Stiefmütterchen handelt es sich um krautartige Pflanzen, die hauptsächlich wegen ihrer Blüte gezogen werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Samen von krautartigen Pflanzen, die hauptsächlich wegen der Blüten dieser Pflanzen gezogen werden, zur Aussaat.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI