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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE23224/11-11209919010

Laut Antragsangaben und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem ca. 6,5 cm hohen Pflanztopf aus Keramik mit runder Grundfläche (Durchmesser ca. 8 cm), einem Beutel mit Granulat und einem kleinen Beutel mit Samen vom Baby Pok Choi (Brassica rapa ssp. chinensis). Der Keramiktopf ist bauchig gearbeitet, hat eine geschwungene Oberkante und ist mit einem gelben Farbauftrag versehen sowie einem schwarzen Smiley- Gesicht verziert. Nach dem Befüllen des Topfes mit Granulat und Samen sollen durch regelmäßiges Gießen und Lichteinfall Pflanzen (Gemüse) wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Gemüsesamen den Charakter der Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen zur Aussaat, andere als in Unterposition 1209 1000 bis 1209 3000 genannt, von Gemüse, nicht von Kohlrabi oder Roten Rüben".

DE112/10-11209919010

Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem biologisch abbaubarem, ca. 9 cm hohen Topf, - mit bedruckter Pappbanderole mit Pflanzanleitung, - verschiedenartigem, granuliertem Füllmaterial als Substrat und - Samen von rotem Chili (Gemüse-Samen), die in einem Beutel abgepackt sind. Nach dem Befüllen des Topfes mit dem Substrat und den Samen, sollen durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall die Samen keimen und die Pflanzen wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Samen den wesentlichen Charakter der Ware. Die Vorschriften über den Verkehr mit Saatgut sind zu beachten. Zolltariflich handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, deren Charakter durch die Samen von Gemüse bestimmt wird.

DE110/10-11209919010

Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer mit Etiketten versehenen Papiertüte (ca. 14,5 cm x 17,5 cm), die innen mit Folie versehen ist, - mit einer Pflanzanleitung auf der Verpackung, - verschiedenartigem, granuliertem Füllmaterial als Substrat und - Samen von Schnittlauch (Gemüse-Samen), die in zwei Beuteln abgepackt sind. Nach dem Befüllen der Tüte mit dem Substrat und den Samen, sollen durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall die Samen keimen und die Pflanzen wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Samen den wesentlichen Charakter der Ware. Zolltariflich handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, deren Charakter durch die Samen von Gemüse bestimmt wird.

DE3583/10-11209919010

Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer mit Etiketten versehenen Papiertüte (ca. 14,5 cm x 17,5 cm), die innen mit Folie versehen ist, - mit einer Pflanzanleitung auf der Verpackung, - verschiedenartigem, granuliertem Füllmaterial als Substrat und - Samen von Petersilie (Gemüse-Samen), die in zwei Beuteln abgepackt sind. Nach dem Befüllen der Tüte mit dem Substrat und den Samen, sollen durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall die Samen keimen und die Pflanzen wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Samen den wesentlichen Charakter der Ware. Zolltariflich handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, deren Charakter durch die Samen von Gemüse bestimmt wird.

DE111/10-11209919010

Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, sog. Gemüse aus der Dose, bestehend aus - einer bunt bedruckten Blechdose (Höhe ca. 9,2 cm / Durchmesser ca. 6,2 cm) mit einem Deckel mit Lasche (Einwegverschluss) sowie einer trinkdosenähnlichen Einwegöffnung am Dosenboden, - einem Kunststoffdeckel als Untersetzer, - verschiedenartigem, granuliertem Füllmaterial als Substrat, mit einem eingelegten runden Stück Vliesstoff und einem runden Stück Schaumkunststoff und - Samen der Tomate (Gemüse-Samen), die sich im Füllmaterial befinden, sowie zusätzlich in einem Beutel abgepackt für eine zweite Bepflanzung der Dose. Gemäß Pflanzanleitung (lt. Dosenaufdruck) wird die Dose nach dem Öffnen des Deckels mit Wasser befüllt, der Abfluss am Dosenboden geöffnet und mit dem Kunststoffdeckel wieder verschlossen. Durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall sollen die Samen keimen und die Pflanzen wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Samen den wesentlichen Charakter der Ware. Die Vorschriften über den Verkehr mit Saatgut sind zu beachten. Zolltariflich handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, deren Charakter durch die Samen von Gemüse bestimmt wird.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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