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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI21008/25-112099999

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich bei dem Erzeugnis um eine Saatgut-Mischung, die der Bodenanreicherung bzw. der Verbesserung der Bodenqualität dient. Diese Mischung besteht aus Samen von Pflanzen der Gattung Phacelia (Unterposition (KN) 1209 9999), Öllein (Leinsamen; Unterposition (KN) 1204 0010), Alexandrinerklee (Unterposition (KN) 1209 2280) und Ramtillkraut (Unterposition (KN) 1207 9920). Der Charakter der Mischung wird durch die Samen der Position 1209 bestimmt und innerhalb der Position durch die Samen der Unterposition (KN) 1209 9999. Pflanzen der Gattung Phacelia werden hauptsächlich zur Gründüngung von Feldern verwendet. Samen von Futterpflanzen im Sinne der Kombinierten Nomenklatur liegen nicht vor. Eine Einreihung der Ware als Düngemittel in die Position 3101 ist ausgeschlossen, da sie keine tierischen oder pflanzlichen Düngemittel enthält. Zudem sind Bodenverbesserer ebenfalls aus Kapitel 31 ausgeschlossen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen, zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen (KN) 1209 1000 bis 1209 9991 genannt".

DEBTI18371/25-11209999990

Nach den Antragsangaben handelt es sich um Pilzsporen, die auf Tonerde (Puder oder Granulat) als Trägerstoff aufgebracht und zur Aussaat bestimmt sind.  Bei den Sporen handelt es sich um sogenannte Mykorrhizapilzsporen. Die Pilze gehen nach der Aussaat eine Symbiose mit dem Feinwurzelsystem von Pflanzen ein und dienen der Förderung des Pflanzenwachstums. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sporen zur Aussaat".

DEBTI44652/24-11209999990

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich bei der als "Kirschbaum-Kissen mit Holzschnalle" bezeichneten Ware um einen etwa 55 x 52 cm großen, kragenähnlichen Schulter-Nacken-Wärmer, der mit nicht zur Aussaat bestimmten, getrockneten, von der Frucht befreiten Kirschkernen, ohne weitere Zusätze, befüllt ist. Die Hülle besteht aus Geweben aus Spinnstoffen (laut Antrag: Baumwolle), die durch Absteppen in mehrere "Kammern" unterteilt und an den vorderen Enden mit einem sog. Knebelverschluss versehen ist.  Die Ware wird laut Gebrauchsanweisung im Backofen, auf einem Heizkörper oder in der Mikrowelle erhitzt  und dient zum Lösen von muskulären Verspannungen im Schulter- und Nackenbereich. Die Kirschkerne in dem Schulter-Nacken-Wärmer sollen die gespeicherte Wärme abgeben und verleihen der Ware ihren wesentlichen Charakter. Sie sind als Samen von Obstbäumen anzusprechen und gelten danach zolltarifrechtlich als Samen zur Aussaat im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 12. Eine mögliche, anderweitige Verwendung (z.B. als Schulter-Nacken-Wärmer) steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen zur Aussaat, andere als in den Codenummern 1209 1000 00 0 bis 1209 9999 10 0 genannt".

DEBTI7079/24-11209999910

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um die kleinen, schwarzen, ovalen Samen von Basilikum ohne weitere Zusätze, die zur menschlichen Ernährung verwendet werden. Die Erzeugnisse haben nach den ergänzenden Angaben lediglich Be- oder Verarbeitungen erfahren, durch die die Keimfähigkeit der Samen nicht eingeschränkt wurde. Die Samen sind in unterschiedlichen Portionsgrößen (Inhalt 200 bis 2000 g) erhältlich und luftdicht in Kunststoffbeuteln verpackt. Basilikum gilt zolltarifrechtlich nicht als Gemüse, sondern als eine krautartige Pflanze, deren Blätter und Blüten (und nicht deren Samen) hauptsächlich zu Zwecken der Medizin verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich bei den Samen um „Samen zur Aussaat, andere als in den TARIC-Codes 1209 1000 00 bis 1209 9991 00 genannt“.

DEBTI1776/22-11209999910

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Samen von Papayas (Carica papaya), die zur Aussaat bestimmt sind. Die Samen werden sowohl in Kleinverkaufspackungen als auch in Großgebinden eingeführt. Papaya-Früchte werden als Früchte vom Kapitel 08 der Kombinierten Nomenklatur erfasst, so dass zolltarifrechtlich Samen zur Aussaat, andere als in den Unterpositionen 1209 1000 bis 1209 9991 vorliegen.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI