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1 Ergebnisse für "1209999990"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

120999999080andere6%
DEBTI18371/25-11209999990

Nach den Antragsangaben handelt es sich um Pilzsporen, die auf Tonerde (Puder oder Granulat) als Trägerstoff aufgebracht und zur Aussaat bestimmt sind.  Bei den Sporen handelt es sich um sogenannte Mykorrhizapilzsporen. Die Pilze gehen nach der Aussaat eine Symbiose mit dem Feinwurzelsystem von Pflanzen ein und dienen der Förderung des Pflanzenwachstums. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Sporen zur Aussaat".

DEBTI44652/24-11209999990

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich bei der als "Kirschbaum-Kissen mit Holzschnalle" bezeichneten Ware um einen etwa 55 x 52 cm großen, kragenähnlichen Schulter-Nacken-Wärmer, der mit nicht zur Aussaat bestimmten, getrockneten, von der Frucht befreiten Kirschkernen, ohne weitere Zusätze, befüllt ist. Die Hülle besteht aus Geweben aus Spinnstoffen (laut Antrag: Baumwolle), die durch Absteppen in mehrere "Kammern" unterteilt und an den vorderen Enden mit einem sog. Knebelverschluss versehen ist.  Die Ware wird laut Gebrauchsanweisung im Backofen, auf einem Heizkörper oder in der Mikrowelle erhitzt  und dient zum Lösen von muskulären Verspannungen im Schulter- und Nackenbereich. Die Kirschkerne in dem Schulter-Nacken-Wärmer sollen die gespeicherte Wärme abgeben und verleihen der Ware ihren wesentlichen Charakter. Sie sind als Samen von Obstbäumen anzusprechen und gelten danach zolltarifrechtlich als Samen zur Aussaat im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 12. Eine mögliche, anderweitige Verwendung (z.B. als Schulter-Nacken-Wärmer) steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen zur Aussaat, andere als in den Codenummern 1209 1000 00 0 bis 1209 9999 10 0 genannt".

DEBTI23890/19-11209999990

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um nicht zur Aussaat bestimmte, getrocknete, von der Frucht befreite Samen von Pflanzen der Art Prunus cerasus (Sauerkirsche) ohne weitere Zusätze. Die Kirschkerne sind als Samen von Obstbäumen anzusprechen und gelten danach zolltarifrechtlich als Samen zur Aussaat im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 12. Eine mögliche, anderweitige Verwendung steht der Einreihung nicht entgegen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Samen zur Aussaat, andere als in den Codenummern 1209 1000 00 0 bis 1209 9999 10 0 genannt".

DE12553/16-11209999990

Nach den Antragsangaben handelt es sich um Pilzsporen, die auf Tonerde (Puder oder Granulat) als Trägerstoff aufgebracht und zur Aussaat bestimmt sind. Bei den Sporen handelt es sich um sogenannte Mykorrhizapilzsporen. Der Mykorrhiza (Pilz) geht nach Aussaat eine Symbiose mit dem Feinwurzelsystem von Pflanzen ein und dient der Förderung des Pflanzenwachstums. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Sporen zur Aussaat.

DE15832/10-11209999990

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Pilzsporen, die auf Tonerde (Pulverform) als Trägerstoff aufgebracht und zur Aussaat bestimmt sind. Bei den Sporen handelt es sich um sogenannte Mykorrhizapilzsporen. Der Mykorrhiza (Pilz) geht nach Aussaat eine Symbiose mit dem Feinwurzelsystem von Pflanzen ein und dient der Förderung des Pflanzenwachstums. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Sporen zur Aussaat.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI