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1 Ergebnisse für "1210209090"

Nomenklatur-Codes

121020909080anderes6%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEHH/1350/07-11210209099

Nach den Antragsangaben handelt es sich um olivgrüne, zylindrische Pellets, mit einem Durchmesser von ca. 6 mm und einer Länge von 10-15 mm, die aus getrocknetem, gemahlenem und gepresstem Rohhopfen gewonnen werden. Sie sind nicht lupulinangereichert.

DEBTI19622/26-11212290090

Nach den Antragsangaben sowie ergänzender Angaben handelt es sich um getrocknete, grob bzw. fein gemahlene Braunalgen der Art Ascophyllum nodosum, ohne weitere Zusätze. Das grün-bräunliche, leicht körnige Erzeugnis ist für die Herstellung von Tiernahrung (Heim- und Nutztiernahrung) bestimmt. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine über das Kapitel 12 hinausgehende Be- oder Verarbeitung vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere als genießbare, getrocknete Algen".

DEBTI37921/19-112102090

Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ohne Bindemittel verpresse Pellets von Hopfen- und Holzpulver ohne weitere Zusätze. Das Erzeugnis wird zur Aromatisierung in der Getränkeproduktion verwendet. Im Hinblick auf den Umfang stellt sich der Hopfen als charakterverleihend dar. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Hopfen (Blütenzapfen), in Form von Pellets, nicht lupulinangereichert".

DEBTI21031/19-11214909090

Nach den Antragsangaben und den ergänzenden Angaben handelt es sich um die oberirdischen, getrockneten, geschnittenen Teile von Luzerne (Medicago sativa). Luzerne wird hauptsächlich als Futterpflanze genutzt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Luzerne".

DE24035/16-10210209090

Getrocknete Rindfleischstreifen mit Gewürzen und Kräutern Angaben des Antragstellers: Es soll sich laut vorgelegter Produktspezifikation um getrocknete, dunkelrote, feste, mit Kräutern und Gewürzen behandelte Rindfleischstreifen handeln, die a ca. 40-60 g in Kunststoffschalen mit bedrucktem Kunststofffoliendeckel unter Schutzgasatmosphäre verpackt sind. Die Handelsware soll auch ohne Kühlung 30 Tage nach Anlieferung haltbar sein. Feststellung: Vorgelegt wurde eine etikettierte Kunststoffschale mit ca. 60 g dunkelbraunen, festen, trockenen Streifen unterschiedlicher Form und Breite, auf deren Oberseiten sich getrocknete, grüne Pflanzenpartikel befinden. Die Streifen schmecken und riechen nach getrocknetem Fleisch und etwas nach Kräutern. Befund: Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen / -Fleisch von Rindern / --ohne Knochen / ---anderes

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI