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1 Ergebnisse für "1212290000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

121229000080andere6%
DEBTI292/22-11212290000

Nach den Antragsangaben sowie den vorgelegten Produktinformationen handelt es sich um einen sog. Algenball. Die mehrzellige, kugelförmige Alge der Art Aegagropila linnaei dient als Bepflanzung in Aquarien und ist nicht zur menschlichen Ernährung geeignet. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als „Algen, ungenießbar“ eingereiht.

DE26871/16-11212290000

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei dem Algenball (Moosalgen Ball) um ungenießbare, mehrzellige Algen der Art Aegagropila linnaei. Die Algenbälle werden lose in einer Portionsdose verpackt und sind zur Verwendung als natürlicher Wasserfilter in Aquarien bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ungenießbare (für die menschliche Ernährung ungeeignete) Algen.

DE24451/11-11212290000

Nach den Antragsangaben handelt es sich um im Meer kultiviertes Gestein für die Seewasseraquaristik. Das aus kleinen Steinen und Zement künstlich gefertigte Gestein wird für 6 bis 12 Monate in das Meer gelegt, so dass sich in dieser Zeit lebende, mehrzellige Algen (charakterbestimmend) und Mikroorganismen wie Bakterien auf den Steinen ansiedeln. Das mit den lebenden Algen und Bakterien besiedelte Gestein ist zur Verwendung als biologischer Filter in Meerwasser-Aquarien bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Algen, ungenießbar".

DEBTI19622/26-11212290090

Nach den Antragsangaben sowie ergänzender Angaben handelt es sich um getrocknete, grob bzw. fein gemahlene Braunalgen der Art Ascophyllum nodosum, ohne weitere Zusätze. Das grün-bräunliche, leicht körnige Erzeugnis ist für die Herstellung von Tiernahrung (Heim- und Nutztiernahrung) bestimmt. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine über das Kapitel 12 hinausgehende Be- oder Verarbeitung vor. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere als genießbare, getrocknete Algen".

DEBTI5101/26-11212210000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um grünliche, lediglich gewaschene und getrocknete Meeresalgen der Gattung Ulva (Ao-Nori), die keine über das Kapitel 12 hinausgehende Be- oder Verarbeitung erfahren haben. Die in Beuteln mit einem Inhalt von 11 kg verpackten Algen sind für die menschliche Ernährung bestimmt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Algen, getrocknet, genießbar".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI